GRW Hessen Investitonsförderung

Mit der GRW-Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Hessen mit Zuschüssen gefördert. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Länder.
Frist zur Einreichung: 30.06.2027
Quelle: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ziel und Zweck der Förderung
Mit der GRW-Förderung werden Unternehmen der gewerbliche Wirtschaft bei Investitionen in den strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten unterstützt. Die Förderung soll dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen mit dem Ziel, Chancengerechtigkeit, Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung herzustellen sowie eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung zu gewährleisten. Eine ausgewogene Entwicklung zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen soll zur wirtschaftlichen Prosperität und sozialer Stabilität beitragen.
Ziel der Förderung in Hessen ist es, Wirtschaftswachstum und Beschäftigung zu erhöhen und dabei insbesondere Gebiete Hessens, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels zu unterstützen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden gewerbliche Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Hessen, die geeignet sind, Beschäftigung und Einkommen zu sichern und zu schaffen, Wachstum und Wohlstand zu erhöhen, Standortnachteile auszugleichen oder Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung als Zuschuss beträgt abhängig von dem Fördergebiet und der Größe des Unternehmens zwischen 10 und bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
Sie möchten auf den Laufenden bleiben und über aktuelle Änderungen von wichtigen Fördermitteln und Zuschüssen informiert werden? Dann melden Sie sich hier zu unseren zu unseren Förder-News an.
