GRW Hessen – Förderung der regionalen Entwicklung

Mit der GRW-Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen gefördert. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Länder.
Frist zur Einreichung: 31.12.2028
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
Ziel und Zweck der Förderung
Mit der GRW-Förderung werden Unternehmen der gewerbliche Wirtschaft bei Investitionen in den strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten unterstützt. Die Förderung soll dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen mit dem Ziel, Chancengerechtigkeit, Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung herzustellen sowie eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung zu gewährleisten. Eine ausgewogene Entwicklung zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen soll zur wirtschaftlichen Prosperität und sozialer Stabilität beitragen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Hessen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen mit einer Vorhabenslaufzeit von maximal 36 Monaten.
Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Chancengleichheit sowie zur Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft und/oder Verminderung von CO2-Emissionen beitragen.
Mindestens 25 % der förderfähigen Investitionen müssen beihilfefrei finanziert bzw. erbracht werden.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die maximale Höhe der Zuschüsse beträgt:
Wichtige Förder-Tipps
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