Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur- GRW Mecklenburg-Vorpommern

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur- GRW Mecklenburg-Vorpommern

Förderbereich: > Investitionen

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur- GRW Mecklenburg-Vorpommern

Mit der GRW-Förderrichtlinie “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen gefördert. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Bundesländer.

Frist zur Einreichung: 31.12.2027

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Förderung) werden Unternehmen der gewerbliche Wirtschaft bei Investitionen in den strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten unterstützt. Die Förderung soll dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen mit dem Ziel, Chancengerechtigkeit, Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung herzustellen sowie eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung zu gewährleisten. Eine ausgewogene Entwicklung zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen soll zur wirtschaftlichen Prosperität und sozialer Stabilität beitragen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Mecklenburg-Vorpommern zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen mit einer Vorhabenslaufzeit von maximal 36 Monaten.
Mit dem Vorhaben muss entweder die bei Antragstellung vorhandene Anzahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % erhöht werden oder der Investitionsbetrag bezogen auf ein Jahr muss die durchschnittlichen Abschreibungen auf Anlagen (ohne Sonder-AfA) der letzten drei Jahre um mindestens 50 % übersteigen.
Für Errichtungsvorhaben und Investitionen von Unternehmen, die bisher nicht in der Gemeinde ansässig sind, gilt diese Voraussetzung als erfüllt. 
Für Vorhaben zur grundlegenden Änderung des Produktionsprozesses sowie zur Diversifizierung der Produktion gelten abweichende Voraussetzungen.
Mindestens 25 % der förderfähigen Investitionen müssen beihilfefrei finanziert bzw. erbracht werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und ist abhängig vom Standort der Betriebsstätte und der Größe des Unternehmens.

Die maximale Höhe der Förderung beträgt:

für kleine Unternehmen bis zu 45 % des förderfähigen Investitionsvolumens
für mittlere Unternehmen bis zu 35 % des förderfähigen Investitionsvolumens

Investitionsvorhaben großer Unternehmen können auf Basis von Einzelfallentscheidungen bei Vorliegen besonderer Struktureffekte gefördert werden.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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