Zuschüsse für Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt mit dem der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) Investitionen in die Energieeffizienz von Industrie und Gewerbe.
Investitionen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz
Mit dem Förderprogramm werden betriebliche Investitionen Reduzierung des Energie- und Ressourcenbedarfs sowie der CO2-Emissionen in den folgenden 6 Modulen gefördert:
Modul 1: Querschnittstechnologien
In Modul 1 des Förderprogramms wird der Einsatz von hocheffizienten Technologien in industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Erhöhung der Energieeffizienz als sogenannte Querschnittstechnologien gefördert. Dabei geht es zum Beispiel um elektrische Antriebstechnologien, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung oder die Dämmung von industriellen Anlagen.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
In Modul 2 können Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energie gefördert werden: Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und KWK-Anlagen.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Die Förderung von Modul 3 bezieht sich auf Investitionen in Soft- und Hardware im Zusammenhang mit Investitionen in den anderen Modulen und der Einrichtung bzw. Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 4 des Förderprogramms richtet sich an die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse.
Modul 5: Transformationskonzepte
In Modul 5 des Förderprogramms wird die Planung und Umsetzung der Transformation hin zur Treibhausneutralität in Unternehmen gefördert.
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinunternehmen
In Modul 6 des Förderprogramms wird der Austausch und die Umrüstung von Bestandsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen (Erdgas, Kohle, Mineralöl) oder mit aus diesen gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch elektrisch zu betreibende Neuanlagen ersetzt werden bzw. zukünftig elektrisch betrieben werden. Das Netto-Investitionsvolumen pro Einzelmaßnahmen muss mindestens 2.000 Euro betragen
Förderung als Zuschuss oder Darlehen mit Tilgungszuschuss
Die Förderung kann entweder als nicht rückzahlbarer Zuschuss über bis zu 15 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben oder als KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Wie hoch die tatsächliche Förderung gewährt wird, richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Untergröße.
Förder-Tipp Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Vorhaben auch gefördert werden kann, sollten Sie vor Beginn unseren kostenfreien Fördermittel-Check nutzen, um schnell abzuklären, welche Förderchancen Sie haben.
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