Entwicklung regenerativer Kraftstoffe
Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung regenerativer Kraftstoffe soll einen Beitrag zur Marktentwicklung der Kraftstoffe und damit zur Erreichung der Klimaziele im Verkehr leisten. Sowohl bei fortschrittlichen Biokraftstoffen als auch bei strombasierten Kraftstoffen sind noch Entwicklungsarbeiten in Bezug auf die Gesamtkette, aber auch für einzelne Prozessschritte in größerem Umfang notwendig, damit diese mittelfristig einen hohen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten können.
Frist zur Einreichung: 31.12.2026
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Ziel und Zweck der Förderung
Die Förderung soll die Weiterentwicklung von strombasierten Kraftstoffen und fortschrittlichen Biokraftstoffen unterstützen. Über die Reduktion von Treibhausgasemissionen hinaus sollen auch folgende Ziele erreicht werden:
Der Fokus der Förderung liegt auf anwendungsorientierten Projekten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden:
Die Förderung erfolgt insbesondere mit folgenden Schwerpunkten:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden i.d.R. mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten gefördert.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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