Zuschüsse für Energieeffizienz in der Wirtschaft
22.04.2021
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Investitionsprogramm “Energieeffizienz in der Wirtschaft” Investitionen in die Energieeffizienz von Industrie und Gewerbe. Die Förderung kann bis zum 31. Dezember 2022 beantragt werden.
Investitionen für mehr Energieeffizienz
Mit dem Förderprogramm “Energieeffizienz in der Wirtschaft” werden betriebliche Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz in vier verschiedenen Modulen gefördert:
Modul 1: Querschnittstechnologien
In Modul 1 des Förderprogramms wird der Einsatz von hocheffizienten Technologien in industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Erhöhung der Energieeffizienz als sogenannte Querschnittstechnologien gefördert. Dabei geht es zum Beispiel um elektrische Antriebstechnologien, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung oder die Dämmung von industriellen Anlagen.
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
In Modul 2 werden Anlagen gefördert, die zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 % zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird.
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
Die Förderung von Modul 3 bezieht sich auf Investitionen in Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.
Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 4 des Förderprogramms „Energieeffizienz in der Wirtschaft“ richtet sich an die energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien und von Abwärme für gewerbliche Prozesse in Unternehmen. Diese Förderung kann auch die unter Modul 1 und 3 genannten Maßnahmen umfassen.
Förderung als Zuschuss oder Darlehn mit Tilgungszuschuss
Die Förderung kann entweder als nicht rückzahlbarer Zuschuss über bis zu 10 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben oder als KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Wie hoch die tatsächliche Förderung gewährt wird, richtet sich nach der Art des Vorhabens sowie nach der Größe des antragstellenden Unternehmens.
Förder-Tipp
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Vorhaben auch gefördert werden kann, sollten Sie vor Beginn unseren kostenfreien Fördermittel-Check nutzen, um schnell abzuklären, welche Förderchancen Sie haben.
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