Ausbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Ausbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Mit dem Förderprogramm “Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin sowie Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ soll dem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegengewirkt werden.

Frist zur Einreichung: 31.10.2024

Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ziel und Zweck der Förderung

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge im Sinne der Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin sowie Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Eine allgemeine Weiterbildungsmaßnahme liegt beispielsweise vor, wenn sie von mehreren unabhängigen Unternehmen gemeinschaftlich organisiert wird oder von Beschäftigen verschiedener Unternehmen in Anspruch genommen werden kann, oder sie von einer Behörde oder öffentlichen Einrichtung anerkannt, bescheinigt oder validiert wurde.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Der Höchstbetrag des Zuschusses je Vorhaben in einem Unternehmen beträgt 2 Mio. EUR.

Der Zuschuss beträgt bei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin für

kleine Unternehmen 70% der zuwendungsfähigen Kosten
mittlere Unternehmen 60% der zuwendungsfähigen Kosten
andere Antragsteller 50% der zuwendungsfähigen Kosten

Die zuwendungsfähigen Kosten werden bei einer dreijährigen Ausbildung pauschal mit 50.000 EUR pro Ausbildungsverhältnis anerkannt wie folgt:

Kosten im 1. Ausbildungsjahr 21.700 EUR
Kosten im 2. Ausbildungsjahr 15.200 EUR
Kosten im 3. Ausbildungsjahr 13.100 EUR.

Für Weiterbildungsmaßnahmen kann ein nichtrückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten gewährt werden. Der maximale Förderbetrag, den ein Unternehmen für Weiterbildungsmaßnahmen pro Jahr erhalten kann, ist abhängig von der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge und ergibt sich aus dem Fahrzeugsatz von 1.050 Euro bei kleinen Unternehmen, 900 Euro bei mittleren Unternehmen und 750 Euro bei anderen Antragstellern multipliziert mit der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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