KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien

Mit dem Förderprogramm “KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der Photonik oder der Quantentechnologien unterstützt. Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.

Frist zur Einreichung: 15.04.2025

Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziel und Zweck der Förderung

Wesentliches Ziel der Förderung “KMU-innovativ: Photonik und Quantentechnologien“ ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Deutschland. Die KMU sollen insbesondere zu mehr Anstrengungen in der FuE angeregt und besser in die Lage versetzt werden, auf Veränderungen rasch zu reagieren und den erforderlichen Wandel aktiv mit zu gestalten. Mit den Zuwendungen sollen innovative Forschungsprojekte unterstützt werden, die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten. Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werde

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden themenübergreifend FuE-Vorhaben im Bereich Photonik und Quantentechnologien. Dabei werden z.B. folgende Themen bzw. Fragestellungen mit einbezogen:

Photonik in der Produktion
optische Messtechnik und Sensorik
optische Komponenten und Systeme
Beleuchtungs- und Displaytechnologie
organische Elektronik
Photonik in Medizintechnik und Lebenswissenschaften
Photonik für die Kommunikation
Schlüsselkomponenten für Quantentechnologien
Quantentechnologien für Sensorik und Bildgebun
Quantentechnologien für Simulation und Computing
Quantentechnologien für Kommunikation

Vorhaben ohne Beteiligung der gewerblichen Wirtschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für KMU kann die Förderquote auf bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten angehoben werden. Die Höhe der Förderung beträgt für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.