Maritimes Forschungsprogramm

Maritimes Forschungsprogramm

Maritimes Forschungsprogramm

Das Maritime Forschungsprogramm ist das Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die maritime Wirtschaft in den Bereichen Schiffstechnik, Schifffahrt, Meerestechnik und der maritimen Produktion. Das Maritime Forschungsprogramm richtet sich an alle innovativen Akteure, die zukunftsweisende Technologien und Dienstleistungen in den maritimen Einsatz bringen wollen. Dazu gehören neben Werften und Reedereien die gesamte deutsche Zulieferindustrie sowie Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für das vielfältige maritime Einsatzspektrum. Das Maritime Forschungsprogramm bildet die gesamte Wertschöpfungskette ab – von der Materialentwicklung über digitalisierte Produktion bis in die demonstrierte Einsatzfähigkeit komplexer maritimer Systeme.

Frist zur Einreichung: 30.06.2027

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Ziel und Zweck der Förderung

Das Maritime Forschungsprogramm  soll zum Klima- und Meeresschutz beitragen und die Nachhaltigkeit maritimer Aktivitäten und Nutzung maritimer Ressourcen erhöhen, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der maritimen Branche stärken, den Digitalisierungsgrad sowie die Sicherheit maritimer Aktivitäten erweitern. Dabei sollen Arbeitsplätze gesichert und qualifizierte Fachkräfte gewonnen werden.
Gegenstand der Förderung sind Projekte aus dem Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation sowie Investitionen für Demonstratoren und Innovationscluster, die sich durch ein hohes wissenschaftliches und technisches Risiko auszeichnen. Förderfähig sind sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte aus Unternehmen und Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Das Maritime Forschungsprogramm beinhaltet folgende fünf Förderschwerpunkte:

MARITIME.zeroGHG – Klimaneutrales Schiff
MARITIME.green – Maritimer Umweltschutz
MARITIME.smart – Maritime Digitalisierung
MARITIME.safe – Maritime Sicherheit
MARITME.value – Maritime Ressourcen

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wie folgt:

für FuE-Vorhaben grundsätzlich bis zu 50 % und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten
für Investitionen in Forschungsinfrastruktur bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten
für Innovationscluster bis zu 65 % der förderfähigen Investitionskosten und höchstens 50 % der zuwendungsfähigen Betriebskosten für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren
als Innovationsbeihilfen von KMU bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten
für Prozess- und Organisationsinnovationen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten
für Investitionen zum Umweltschutz einschl. Dekarbonisierung bis zu 100 % zuwendungsfähigen Investitionskosten
für Investitionen in erneuerbare Energien, erneuerbaren Wasserstoff und hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung bis zu 100 % zuwendungsfähige Investitionskosten
für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energien bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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