FTI - Forschung, Technologie und Innovation
Förderbereich: > Technologie

Der Freistaat Thüringen fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
Frist zur Einreichung: 31.12.2023
Quelle: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Ziel und Zweck der Förderung
Ziel der FTI-Richtlinie “Förderung von Forschung, Technologie und Innovation“ ist es, Innovationen in der Wirtschaft zu steigern und den Transfer von Forschungsergebnissen in wirtschaftlich verwertbare Entwicklungen zu forcieren. Einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Forschungs- und Entwicklungs-Verbundvorhaben und Maßnahmen wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen müssen technisch und wirtschaftlich einschätzbar sein, deutliche Erfolgs- und Marktchancen erwarten lassen und ein hohes, aber kalkulierbares Risiko aufweisen.
Der internationale Stand der Technik muss zumindest erreicht und der Stand der Technik im Unternehmen weit übertroffen werden. Forschungs- und Entwicklungsprojekte und FuE-Verbundvorhaben müssen marktfähig sein.
Unternehmen müssen einen Verwertungsplan vorlegen.
FuE-Verbundvorhaben müssen von mindestens zwei voneinander unabhängigen, im Verbundvorhaben eigenständig kooperierenden Partnern durchgeführt werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden einzelbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Verbundprojekte, Innovationsgutscheine und Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur in folgenden Feldern:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens sowie Art und Größe des Antragstellers. Die maximale Förderquote für Unternehmen liegt zwischen 35% und 80% der förderfähigen Kosten.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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