InvKG – Investitionsgesetz Kohleregionen im Rheinischen Revier

InvKG - Investitionsgesetz Kohleregionen im Rheinischen Revier

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InvKG - Investitionsgesetz Kohleregionen im Rheinischen Revier

Deutschland hat den Ausstieg aus der Förderung und Verarbeitung der Braunkohle beschlossen. Für Regionen, die besonders auf die Nutzung der Kohle ausgerichtet sind, bedeutet der Ausstieg nicht nur einen beschleunigten und tiefgreifenden Wandel der Wirtschaftsstruktur, sondern er stellt sie vor die großen Herausforderungen einer nachhaltigen sozial-ökologischen Transformation. Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) unterstützt Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, aber auch aus Zivilgesellschaft und Verwaltung bei der Gestaltung des innovationsbasierten Strukturwandel in den Revieren.

Frist zur Einreichung: 30.06.2027

Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziel und Zweck der Förderung

Die Förderung des InvKG zielt darauf ab, im Rheinischen Revier zukunftsfähige Innovationsfelder auf- und auszubauen. Innovationsstarke Unternehmen sorgen dafür, dass wirtschaftliche Wertschöpfung und Beschäftigung in den Regionen gehalten und ausgebaut werden. Ebenso tragen Innovationen dazu bei, sozialen und ökologischen Herausforderungen in den Regionen mit neuen Lösungen zu begegnen. Mit der Förderung soll die Grundlage dafür gelegt werden, dass längerfristig wettbewerbsfähige Wertschöpfungsstrukturen entstehen und sich die Regionen als zukunftsfähige Forschungs- und Innovationsstandorte profilieren können. Durch die Zusammenarbeit in regionalen Innovationsnetzwerken sollen Kompetenzen aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Gesellschaft zusammengeführt werden und es sollen Synergien zwischen Forschungs- und Anwendungspartnern geschaffen werden, um die Überführung von Forschungsergebnissen in innovative Anwendungen zu verbessern und zu beschleunigen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Förderung im Rahmen des InvKG ist themen- und technologieoffen. Es werden Innovationsverbünde im Rheinischen Revier gefördert, die ein selbst gewähltes, klar umrissenes Forschungs- und Innovationsthema bearbeiten. In jedem Verbund müssen Partner aus der Wissenschaft und aus Unternehmen sowie bei Bedarf aus weiteren Bereichen beteiligt sein.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte in regionalen Ver­bünden. Über die Förderung der Umsetzung wird auf Basis eines Konzepts entschieden. Die Erstellung dieses Konzepts kann gefördert werden. Verbünde mit besonders aussichtsreichen Konzepten erhalten eine Förderung für die Umsetzung. Zudem kann Folgendes gefördert werden:

Kooperationsmanagement, Organisations- und Prozessmanagement
regionale Vernetzungsaktivitäten, Transfer- und Netzwerkaktivitäten
Ausleihen hochqualifizierten Personals und Ausbildungsmaßnahmen zur Qualifizierung von Fach- und Führungskräften für die Zwecke des geförderten Vorhabens
Wissenschaftskommunikation
Instrumente und Ausrüstungen
projektbezogene Unteraufträge (max. 50 % der Gesamtkosten)
Kosten für die Erlangung von Patenten (nur für KMU)
Kosten für Reisen zur Projektumsetzung

Von den Verbünden wird eine hohe Anwendungsorientierung und ein gemeinsames, strategisches Vorgehen erwartet. Durch die Zusammenarbeit sollen vertrauensvolle und stabile Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschafts- und Anwendungspartnern entstehen. Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) kommt hierbei eine besondere Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung und Stabilität in den Regionen zu.Text

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Für die Konzepterstellung können bis zu drei der Verbundpartner eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen und Kosten insgesamt höchstens 200.000 Euro beantragen.
Die Höhe der Förderung für die Umsetzung des Konzepts richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden für die Umsetzung mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote von bis zu 80 % führen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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