Zukunft Schienengüterverkehr

Zukunft Schienengüterverkehr

Förderbereich: > Technologie

Zukunft Schienengüterverkehr

Mit dem Förderprogramm “Zukunft Schienengüterverkehr“ soll der Innovationsstau im Schienengüterverkehr behoben werden und Innovationen zur Stärkung der Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs möglichst schnell zur Anwendungsreife gebracht und in den Markt eingeführt werden. Dazu werden Testfelder, Piloten und Demonstratoren zur Erprobung innovativer Technologien und Markteinführungen von Innovationen gefördert.

Frist zur Einreichung: 31.12.2024

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der Zuwendung “Zukunft Schienengüterverkehr“ soll der Schienengüterverkehr wettbewerbsfähiger werden. Zu diesem Zweck soll ein Innovationsschub im Schienengüterverkehr erwirkt werden. Innovative Technologien, die den Schienengüterverkehr wettbewerbsfähiger machen, sollen möglichst zeitnah zur Anwendungsreife gebracht und ein Anschub für die Markteinführung gegeben werden. Durch die Zuwendungen soll Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden und der Marktanteil der Schiene am gesamten Güterverkehr in Deutschland soll steigen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Förderung erfolgt in folgenden zwei Förderlinien:

Förderlinie 1: Erprobung innovativer Technologien im Rahmen von Testfeldern und Piloten bzw. Demonstratoren
Förderlinie 2: Markteinführung innovativer Technologien

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung richtet sich nach  Vorhaben und Antragsteller.

Für Vorhaben der Förderlinie 1, die der Kategorie Demonstratoren zugeordnet werden, beträgt die Förderquote in Abhängigkeit von der Größe der Unternehmen:

für große Unternehmen bis zu 25 % der förderfähigen Kosten
für mittlere Unternehmen bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
für kleine Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Kosten
für Forschnungseinrichtungen bis zu 100 % der förderfähigen Kosten

Bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen (bei großen Unternehmen grenzübergreifend oder mit mindestens einem KMU) oder zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung erhöht sich die maximale Förderquote für Unternehmen um jeweils 15 Prozentpunkte. Für Vorhaben der Förderlinie 2 beträgt die Förderquote bis zu 50 % der förderfähigen Kosten

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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