Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Förderbereich: > Technologie

Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Im Fokus der Förderrichtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität stehen FuE-Vorhaben, welche die energie- und klimapolitischen Potentiale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen. Elektromobilität ist ein zentrales Mittel, um die klima- und energiepolitischen Ziele im Verkehrssektor zu erreichen – und damit ein wesentlicher Baustein auf dem Weg zu einer lebenswerten Umwelt und einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft.

Frist zur Einreichung: 30.04.2024

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ziel und Zweck der Förderung

Deutschland soll zum Leitmarkt und -anbieter für Elektromobilität werden. Mit der Förderung soll die deutsche Wirtschaft im internationalen Wettbewerb um innovative elektrifizierte und digitalisierte Mobilitätsangebote gestärkt und die Transformation erfolgreich bewältigt werden. Bis 2030 soll die Zahl von 1 Mio. öffentlichen Ladepunkte und 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeugen erreicht werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben in folgenden Bereichen:

Feldversuche in ausgewählten Fahrzeugsegmenten und Anwendungsbereichen
Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge
Erschließung des Klima- und Umweltvorteils von Elektrofahrzeugen sowie Verfahren zur Verbesserung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung von Ladeinfrastruktur
Markteinführung mit ökologischen Standards
Ressourcenverfügbarkeit und Recycling
Wertschöpfungsketten der Elektromobilität im Bereich Produktion

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft je nach Vorhaben bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote führen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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