Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit
Förderbereich: > Technologie

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme “Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit” industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklungsvorhaben, um die Innovationskraft und den Praxistransfer im Rahmenprogramm “Forschung für zivile Sicherheit“ weiter zu stärken.
Frist zur Einreichung: 31.12.2023
Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Ziel und Zweck der Förderung
Mit der Fördermaßnahme “Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit” unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Technologie- und Wissenstransfer.
Ziel ist es, besonders innovative und praxisrelevante Forschungsergebnisse aus dem Rahmenprogramm “Forschung für die zivile Sicherheit“ weiterzuverfolgen und zeitnah den Anforderungen der Anwender entsprechend an eine einsatztaugliche Lösung anzupassen. Polizei und Feuerwehr, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und vergleichbare Akteure, die mit der Herstellung und Gewährleistung der zivilen Sicherheit betraut sind, können durch diese Brücke in die Anwendung unmittelbar vom neuesten Stand von Wissenschaft und Technik profitieren.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Innovationsprojekte aus der zivilen Sicherheitsforschung, deren Ergebnisse iterativ im Austausch insbesondere mit Anwendern und Unternehmen fortentwickelt werden. Die Leistungsfähigkeit ihrer Forschungsansätze soll unter Einsatzbedingungen wissenschaftlich eng begleitet und unter Beweis gestellt werden.
Innovationsprojekte sind Verbundprojekte. Sie müssen mindestens drei Projektpartner umfassen, wobei mindestens vertreten sein müssen:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Förderung als Zuschuss beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
der jeweils förderfähigen Projektkosten.