Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit

Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit

Förderbereich: > Technologie

Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit

Das BMBF unterstützt mit der Fördermaßnahme “Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit” industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche experimentelle Entwicklungsvorhaben, um die Innovationskraft und den Praxistransfer im Rahmenprogramm “Forschung für zivile Sicherheit“ weiter zu stärken.

Frist zur Einreichung: 31.12.2023

Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der Fördermaßnahme “Innovationen im Einsatz – Praxisleuchttürme der zivilen Sicherheit” unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Technologie- und Wissenstransfer.

Ziel ist es, besonders innovative und praxisrelevante Forschungsergebnisse aus dem Rahmenprogramm “Forschung für die zivile Sicherheit“ weiterzuverfolgen und zeitnah den Anforderungen der Anwender entsprechend an eine einsatztaugliche Lösung anzupassen. Polizei und Feuerwehr, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft und vergleichbare Akteure, die mit der Herstellung und Gewährleistung der zivilen Sicherheit betraut sind, können durch diese Brücke in die Anwendung unmittelbar vom neuesten Stand von Wissenschaft und Technik profitieren.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Innovationsprojekte aus der zivilen Sicherheitsforschung, deren Ergebnisse iterativ im Austausch insbesondere mit Anwendern und Unternehmen fortentwickelt werden. Die Leistungsfähigkeit ihrer Forschungsansätze soll unter Einsatzbedingungen wissenschaftlich eng begleitet und unter Beweis gestellt werden.

Innovationsprojekte sind Verbundprojekte. Sie müssen mindestens drei Projektpartner umfassen, wobei mindestens vertreten sein müssen:

ein Anwender der innovativen Forschungsergebnisse (z.B. Sicherheits- und Rettungskräfte wie Polizei und Feuerwehr, Kommunen, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft)
eine Forschungseinrichtung
ein geeigneter Systemanbieter oder vergleichbarer Leistungserbringer

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung als Zuschuss beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

bei experimenteller Entwicklung bis zu 25%
bei industrieller Entwicklung mit bis zu 50%

der jeweils förderfähigen Projektkosten.

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