NIP II – Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

NIP II - Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Förderbereich: > Technologie

NIP II - Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie 1

Das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) wurde mit der beginnenden Markteinführung von Brennstoffzellenprodukten sowie dem stetigen Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur für den Verkehr neu ausgerichtet mit dem Ziel, die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie bis 2026 wettbewerbsfähig im Verkehrssektor und im Energiemarkt zu etablieren

Frist zur Einreichung: 31.03.2024

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Ziel und Zweck der Förderung

Ziel des Förderprogramms NIP II ist es, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur. Entsprechend dem industriepolitischen Charakter des NIP ist es Ziel, die Wertschöpfung in Deutschland und in Europa im Technologiefeld von Wasserstoff- und Brennstoffzellen aufzubauen und zu stärken. Dies erfordert insbesondere eine international wettbewerbsfähige Zulieferindustrie. Vor diesem Hintergrund ist die Einbindung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Zulieferindustrie in Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung (FuE) besonders erwünscht.

Mit der Förderung werden Vorhaben im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen unterstützt. Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen der Demonstration, Innovation und Marktvorbereitung.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden

FuEul-Vorhaben bzw. Durchführbarkeitsstudien im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, insbesondere im Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr sowie in Sonderanwendungen
Innovationscluster zu Themen, die für die Ziele des Förderprogramms von zentraler Bedeutung sind

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote führen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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