Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Förderbereich: > Technologie

Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Mit dem Fachprogramm “Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien” des Bundeswirtschaftsministeriums werden technologische Lösungsansätze für Straßen- und Schienenfahrzeuge unterstützt. Diese betreffen das Fahrzeug selbst oder dessen Bedeutung als Bestandteil vernetzter Systeme.

Frist zur Einreichung: 31.03.2024

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Ziel und Zweck der Förderung

Die Bundesregierung begleitet den Digitalen Wandel, die Energiewende und den Klimaschutz aktiv durch eine Reihe von Maßnahmen, die die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands sicherstellen sollen. Zu diesen Maßnahmen gehört die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten im Rahmen des Programms “Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien“. Hauptziel des Forschungsprogramms ist die Unterstützung von Forschung und Entwicklung in zentralen transformationsrelevanten Themenfeldern für Fahrzeuge und Mobilität der Zukunft. Gegenstand der Förderung sind anwendungsnahe technologische Innovationen in den beiden Säulen “Automatisiertes Fahren“ und “Innovative Fahrzeuge“.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte in den folgenden beiden Bereichen:

Automatisiertes Fahren
Innovative Fahrzeuge
Systemtechnologien

Die Forschungs- und Entwicklungsprojekte müssen in den genannten Themenschwerpunkten deutliche Fortschritte gegenüber dem aktuellen Stand der Forschung und Technik aufweisen. Für die Kerninnovation jedes Verbundvorhabens ist während der Projektlaufzeit eine Steigerung des Technologiereifegrades um mindestens eine Stufe anzustreben. Eine thematische Schwerpunktsetzung erfolgt innerhalb der Programmsäulen ggf. durch spezielle Förderbekanntmachungen.
Die Mittelstandsförderung hat eine besonders hohe Priorität. Es wird eine Beteiligung von KMU an den gesamten Fördermitteln eines Verbunds von 30 % angestrebt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft je nach Vorhaben bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Förderquote im Einzelfall auf maximal 80 % der förderfähigen Kosten erhöht werden.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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