KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit
Förderbereich: > Technologie

Mit dem Förderprogramm “KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit” werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben im Bereich der zivilen Sicherheitsforschung unterstützt.
Frist zur Einreichung: 15.10.2023
Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Ziel und Zweck der Förderung
Ziel der Fördermaßnahme “KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ ist es, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken und die Forschungsförderung für KMU attraktiv zu gestalten. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie im Rahmen von Verbundprojekten mit einem KMU auch Endnutzer, Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Behörden und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms “Forschung für die zivile Sicherheit 2018 -2023” ausgerichtet sein und innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind. Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:
Sofern dies für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend ist, sollen auch rechtliche Fragenstellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) und gesellschaftliche Aspekte mit einbezogen werden.
Die angestrebten Ergebnisse müssen deutlich über den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Sie müssen klare Leistungsvorteile gegenüber verfügbaren Lösungen und ein hohes wirtschaftliches Anwendungspotenzial aufweisen, das durch überzeugende Verbreitungs- und Verwertungspläne erkennbar ist.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-SPEC) gefördert.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten individuell bis zu 100 % förderfähig. Für Behörden auf Bundes- und Landesebene sowie vergleichbare Institutionen werden die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben individuell bis zu 100 % gefördert.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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