KMU-innovativ: FuE im Bereich Medizintechnik
Förderbereich: > Technologie

Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung “KMU-innovativ: Medizintechnik” ist die Stärkung der KMU-Position durch einen beschleunigten Wissens- und Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in den praktischen Versorgungsalltag der Gesundheitswirtschaft.
Frist zur Einreichung: 15.10.2023
Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Ziel und Zweck der Förderung
Mit dem Förderprogramm “KMU-innovativ: Medizintechnik“ werden industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben mit starkem Versorgungs- und Anwendungsbezug im Bereich der Medizintechnik unterstützt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im weiteren Sinne, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die FuE-Vorhaben müssen der Medizintechnik zugeordnet und für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Die angestrebten Ergebnisse sollen einen belegten medizinischen oder versorgungsseitigen Bedarf decken bzw. zur Steigerung der Effizienz in der Gesundheitsversorgung beitragen sowie eine Umsetzung im ersten oder zweiten Gesundheitsmarkt erwarten lassen. Als Voraussetzung für eine Förderung müssen die medizinische Rationale des Lösungsansatzes und die technische Machbarkeit wissenschaftlich belegt sein. Gegenstand der Förderung können neben technologischen Fragen auch präklinische Untersuchungen sowie frühe klinische Machbarkeitsstudien sein.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote führen. Die Höhe der Förderung beträgt für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Verbundförderquote beträgt in Summe maximal 65 % zuzüglich gegebenenfalls zu gewährender Boni für KMU sowie gegebenenfalls in den Aufwendungen von Hochschulen enthaltener Projektpauschalen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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