KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

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KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität

Mit der dem Förderprogramm “KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ werden Projekte zur Erforschung und Entwicklung von interaktiven Technologien aus dem Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gefördert.

Frist zur Einreichung: 15.04.2024

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziel und Zweck der Förderung

Die Förderung “KMU-innovativ: Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“ unterstützt risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im weiteren Sinne, die einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben aus dem breiten Themenspektrum des Forschungsprogramms „Miteinander durch Innovation: Forschungsprogramm Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“:

Digital unterstützte Gesundheit und Pflege
Lebenswerte Räume: smart, nachhaltig und innovativ

Förderfähig sind:

Einzelvorhaben von KMU
Verbundvorhaben zwischen einem oder mehreren KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und anderen mittelständischen Unternehmen

An einem Verbundvorhaben muss mindestens ein KMU beteiligt sein und es sollte durch ein KMU oder mittelständisches Unternehmen initiiert und koordiniert werden. Ein signifikanter Anteil der Förderung sowie der Nutzen und die Verwertung der Vorhabenergebnisse müssen größtenteils den beteiligten KMU zugutekommen.

Einzel- und Verbundvorhaben ohne Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote führen.

Die Höhe der Förderung beträgt für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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