KMU-innovativ: Bioökonomie

KMU-innovativ: Bioökonomie

Förderbereich: > Technologie

KMU-innovativ: Bioökonomie

Mit dem Förderprogramm “KMU-innovativ: Bioökonomie“ soll das ­Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung gestärkt sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver gestaltet werden.

Frist zur Einreichung: 15.04.2024

Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziel und Zweck der Förderung

Ziel ist die Förderung technologisch anspruchsvoller Projekte im Bereich Bioökonomie, die auf die effiziente und nachhaltige Nutzung von biologischem Wissen, nachwachsenden Ressourcen sowie Nebenerzeugnissen und Reststoffen aus Produktionsprozessen zielen. Im Fokus stehen die Entwicklung und Herstellung zukunftsweisender Produkte und Verfahren unter Minimierung umweltschädlicher Emissionen (Dekarbonisierung) und Abfälle bzw. deren Rückführung in natürliche Kreisläufe oder Wertschöpfungsketten sowie Arbeiten zu Dienstleistungen in diesen Gebieten.

KMU sowie mittelständische Unternehmen, die im Bereich Bioökonomie agieren, sollen zu mehr Engagement in FuE angeregt und in ihrer Innovationsfähigkeit gestärkt werden. Die Förderung soll auch dazu beitragen, den Technologietransfer aus der angewandten Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung in die praktische Anwendung zu beschleunigen und den Unternehmen Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Verbunden mit der Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze sollen die Unternehmen in die Lage versetzt werden, den Wandel zu einer biobasierten Wirtschaft aktiv mitzugestalten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gegenstand der Förderung sind innovative Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die im umfassenden Sinne dem Bereich der Bioökonomie zuzuordnen sind. Die FuE-Vorhaben müssen sowohl wissenschaftlich anspruchsvoll sein und sich durch ein entsprechendes wissenschaftlich-technologisches Risiko auszeichnen als auch einen anwendungsbezogenen Beitrag zum Aufbau einer nachhaltigen biobasierten Wirtschaft, einer Bioökonomie, leisten. Außerdem müssen diese Vorhaben für die Positionierung des antragstellenden Unternehmens am Markt von Bedeutung sein.

Konkrete Beispiele für mögliche Anwendungsfelder sind:

Etablierung ressourcenschonender, biologischer Prozesse in der chemischen oder verarbeitenden Industrie
neue Bioraffineriekonzepte für Biotreibstoffe und hochveredelte Feinchemikalien
biobasierte Methoden für den Umweltschutz und biologische Recyclingverfahren
nachhaltige Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln
Erzeugung und Bereitstellung biogener Rohstoffe
Pflanzenentwicklung und -züchtung sowie nachhaltige Pflanzengesundheit
Verbreiterung der Technologiebasis in der Bioverfahrenstechnik
Entwicklung von Plattformtechnologien zur Erschließung neuer Stoffwechselwege in Mikroorganismen, Pflanzen, Algen und Zellkulturen (Metabolic Engineering)
Entwicklung biologischer Methoden/Techniken zur CO2-Konversion
Entwicklung neuer Methoden und Geräte in der Bioanalytik und Biosynthese

Besonderes Augenmerk ist auf einen oder mehrere der nachfolgenden Aspekte zu legen:

Verwendung biobasierter Ressourcen, welche eine nachhaltige und effizientere Verwertung nachwachsender Rohstoffe und ungenutzter Reststoffströme eröffnen
Entwicklung umweltfreundlicher Biomaterialien wie Biopolymere und -komposite und biologisch abbaubarer Kunststoffsubstitute
Identifizierung, Gewinnung und Herstellung biologischer Wirk- und Wertstoffe unter Ausnutzung der natürlichen Diversität und evolutiver Optimierungsverfahren
Optimierung und Automatisierung biotechnologischer Prozesse und Verfahren durch Digitalisierung und Simulationstechniken
Nutzung von Datenbanken mit intelligenter Datenauswertung
Miniaturisierung von Analysetechniken und Einsatz mikrofluidischer Systeme für biotechnologische Fragestellungen
Kontrolle und Steuerung mittels smarter, autonomer Sensoren

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote von bis zu 80 % führen.