KMU-innovativ: Biomedizin

Mit dem Förderprogramm “KMU-innovativ: Biomedizin“ soll das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung gestärkt sowie die Forschungsförderung insbesondere für erstantragstellende Unternehmen attraktiver gestaltet werden. Im Zentrum der Biomedizin steht die Forschung zu Ursachen von Krankheiten und deren Behandlung bzw. Prävention sowie Diagnose.
Frist zur Einreichung: 15.04.2025
Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Ziel und Zweck der Förderung
Die Fördermaßnahme KMU-innovativ: Biomedizin soll KMU dazu befähigen, FuE-Projekte mit hohem Risiko durchzuführen und über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln. Durch den Austausch von Know-How im Rahmen von Kooperationen sollen die Unternehmen langfristig profitieren und Forschungsnetzwerke gestärkt und ausgebaut werden.
Es ist Ziel der Fördermaßnahme, die Innovationsfähigkeit des deutschen Mittelstands im Bereich der biomedizinischen Spitzenforschung nachhaltig zu stärken, Kompetenzen zu erhalten und auszubauen, das Potenzial biomedizinischer Innovationen zu heben und damit für Gesellschaft und Wirtschaft nutzbar zu machen. Insbesondere der effiziente Technologietransfer und die Anschlussfähigkeit in die spätere Anwendung im medizinischen Alltag sollen gefördert und gestärkt werden. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im Bereich der medizinischen Biotechnologie soll gesichert werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der medizinischen (roten) Biotechnologie, die sich auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung fokussieren und über den Stand der Technik hinausgehen. Ziel soll es sein, mit dem Forschungsprojekt zur Heilung, Linderung oder Prävention menschlicher Krankheiten beizutragen und langfristig die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa stehen dabei im Mittelpunkt. Es gelten hierbei die Arzneimitteldefinition und Begriffsbestimmungen nach dem Arzneimittelgesetz; darunter fallen beispielsweise niedermolekulare Verbindungen („small molecules“), Arzneimittel für neuartige Therapien (Advanced Therapy Medicinal Products, ATMPs: Gentherapeutika, somatische Zelltherapeutika oder biotechnologisch bearbeitete Gewebeprodukte) sowie Impfstoffe. Folgende Anwendungsfelder im Kontext der Arzneimittelentwicklung sind beispielsweise zu nennen:
Die Entwicklung von Biosimilars ist von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote führen. Die Höhe der Förderung beträgt für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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