InvKG - Investitionsgesetz Kohleregionen im Rheinischen Revier

Deutschland hat den Ausstieg aus der Förderung und Verarbeitung der Braunkohle beschlossen. Für Regionen, die besonders auf die Nutzung der Kohle ausgerichtet sind, bedeutet der Ausstieg nicht nur einen beschleunigten und tiefgreifenden Wandel der Wirtschaftsstruktur, sondern er stellt sie vor die großen Herausforderungen einer nachhaltigen sozial-ökologischen Transformation. Das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) unterstützt Akteure aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, aber auch aus Zivilgesellschaft und Verwaltung bei der Gestaltung des innovationsbasierten Strukturwandel in den Revieren.
Frist zur Einreichung: 30.06.2027
Quelle: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ziel und Zweck der Förderung
Die Förderung des InvKG zielt darauf ab, im Rheinischen Revier zukunftsfähige Innovationsfelder auf- und auszubauen. Innovationsstarke Unternehmen sorgen dafür, dass wirtschaftliche Wertschöpfung und Beschäftigung in den Regionen gehalten und ausgebaut werden. Ebenso tragen Innovationen dazu bei, sozialen und ökologischen Herausforderungen in den Regionen mit neuen Lösungen zu begegnen. Mit der Förderung soll die Grundlage dafür gelegt werden, dass längerfristig wettbewerbsfähige Wertschöpfungsstrukturen entstehen und sich die Regionen als zukunftsfähige Forschungs- und Innovationsstandorte profilieren können. Durch die Zusammenarbeit in regionalen Innovationsnetzwerken sollen Kompetenzen aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und der Gesellschaft zusammengeführt werden und es sollen Synergien zwischen Forschungs- und Anwendungspartnern geschaffen werden, um die Überführung von Forschungsergebnissen in innovative Anwendungen zu verbessern und zu beschleunigen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von verbindlich zusammenarbeitenden regionalen Verbünden aus wissenschaftlichen Partnern, Unternehmen, insbesondere KMU, sowie weiteren Einrichtungen. Die Förderung im Rahmen des InvKG ist themen- und technologieoffen. Es werden Innovationsverbünde im Rheinischen Revier gefördert, die ein selbst gewähltes, klar umrissenes Forschungs- und Innovationsthema bearbeiten. In jedem Verbund müssen Partner aus der Wissenschaft und aus Unternehmen sowie bei Bedarf aus weiteren Bereichen beteiligt sein.
Über die Förderung der Umsetzung wird auf Basis eines Konzepts entschieden. Die Erstellung dieses Konzepts kann gefördert werden. Verbünde mit besonders aussichtsreichen Konzepten erhalten eine Förderung für die Umsetzung. Zudem kann Folgendes gefördert werden:
Die Verbundpartner müssen grundsätzlich im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des InvKG angesiedelt sein und das Vorhaben muss dort seine Wirkung entfalten. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Für die Konzepterstellung können bis zu drei der Verbundpartner eine Förderung von bis zu 100 % der zuwendungsfähigen und Kosten insgesamt höchstens 200.000 Euro beantragen.
Die Höhe der Förderung für die Umsetzung des Konzepts richtet sich nach dem spezifischen Förderbedarf. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden für die Umsetzung mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der beihilfefähigen Kosten gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote von bis zu 80 % führen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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