Innovativer Schiffbau

Innovativer Schiffbau

Förderbereich: > Technologie

Innovativer Schiffbau

Vom Förderprogramm “Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ soll ein Anreizeffekt ausgehen, der zu einer verstärkten Innovationstätigkeit veranlasst und dazu beiträgt, Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten im deutschen Schiffbau langfristig zu sichern.

Frist zur Einreichung: 31.12.2023

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi)

Ziel und Zweck der Förderung

Der Schiffbau unterscheidet sich von anderen Wirtschaftszweigen durch bestimmte Merkmale, wie z. B. kleine Produktionsserien oder Einzelfertigung, sowie durch Größe, Wert und Komplexität der hergestellten Einheiten und die im Allgemeinen kommerzielle Nutzung von Prototypen. Innovationen werden dabei auf dem Schiffbaumarkt zum immer entscheidenderen Faktor für die Besteller, beispielsweise hinsichtlich umwelt- und klimaschonender Technologien in der Schifffahrt (Green Shipping). Die Risiken technischer oder wirtschaftlicher Fehlschläge sind hier besonders hoch und bestehen bei jeder Innovationsmaßnahme. Schiffbauliche Innovationen stehen immer unter dem Zwang, dass sie jeweils schon bei ihrer erstmaligen Anwendung erfolgreich sein müssen.

Der deutsche Schiffbau soll mit der Förderung seine Weltmarktposition halten bzw. ausbauen, insbesondere bei hochkomplexen Spezialschiffen und Offshore-Strukturen. Damit sollen auch Arbeitsplätze gesichert werden, um die Fähigkeit zur Umsetzung innovativer Lösungen im deutschen Schiffbau zu erhalten. Mit mehr Investitionen in innovative Produkte und Verfahren kann die Innovationsgeschwindigkeit gesteigert werden. Damit können Wettbewerbsvorsprünge länger gehalten und hochtechnologische Marktsegmente besser gegen nachahmende Konkurrenten verteidigt werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Innovationen, aus deren industrieller Anwendung signifikante Vorteile gezogen werden können. Signifikante Vorteile aus schiffbaulichen Innovationen sind insbesondere:

Verbesserungen der Sicherheit oder Wirtschaftlichkeit eines Schiffs bzw. einer Offshore-Struktur
Verbesserungen des Produktionsprozesses beim Antragsteller
Qualitäts- und Leistungsverbesserungen im Umweltbereich
Erhalt von Arbeitsplätzen und der Anstoß zusätzlicher Investitionen

Förderfähige schiffbauliche Innovationen sind im Einzelnen:

1. Neue Typschiffe bzw. Offshore-Strukturen
2. Neue Komponenten und Systeme eines Schiffs bzw. einer Offshore-Struktur
3. Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau
4. Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung von Produktinnovationen oder der Entwicklung innovativer Verfahren beträgt je nach Unternehmensgröße und Vorhaben höchstens 50 % der förderfähigen Kosten und bis zu 15 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.

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