Innovativer Schiffbau
Förderbereich: > Technologie

Vom Förderprogramm “Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ soll ein Anreizeffekt ausgehen, der zu einer verstärkten Innovationstätigkeit veranlasst und dazu beiträgt, Arbeitsplätze und Wertschöpfungsketten im deutschen Schiffbau langfristig zu sichern.
Frist zur Einreichung: 31.12.2023
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWi)
Ziel und Zweck der Förderung
Der Schiffbau unterscheidet sich von anderen Wirtschaftszweigen durch bestimmte Merkmale, wie z. B. kleine Produktionsserien oder Einzelfertigung, sowie durch Größe, Wert und Komplexität der hergestellten Einheiten und die im Allgemeinen kommerzielle Nutzung von Prototypen. Innovationen werden dabei auf dem Schiffbaumarkt zum immer entscheidenderen Faktor für die Besteller, beispielsweise hinsichtlich umwelt- und klimaschonender Technologien in der Schifffahrt (Green Shipping). Die Risiken technischer oder wirtschaftlicher Fehlschläge sind hier besonders hoch und bestehen bei jeder Innovationsmaßnahme. Schiffbauliche Innovationen stehen immer unter dem Zwang, dass sie jeweils schon bei ihrer erstmaligen Anwendung erfolgreich sein müssen.
Der deutsche Schiffbau soll mit der Förderung seine Weltmarktposition halten bzw. ausbauen, insbesondere bei hochkomplexen Spezialschiffen und Offshore-Strukturen. Damit sollen auch Arbeitsplätze gesichert werden, um die Fähigkeit zur Umsetzung innovativer Lösungen im deutschen Schiffbau zu erhalten. Mit mehr Investitionen in innovative Produkte und Verfahren kann die Innovationsgeschwindigkeit gesteigert werden. Damit können Wettbewerbsvorsprünge länger gehalten und hochtechnologische Marktsegmente besser gegen nachahmende Konkurrenten verteidigt werden.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Innovationen, aus deren industrieller Anwendung signifikante Vorteile gezogen werden können. Signifikante Vorteile aus schiffbaulichen Innovationen sind insbesondere:
Förderfähige schiffbauliche Innovationen sind im Einzelnen:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung von Produktinnovationen oder der Entwicklung innovativer Verfahren beträgt je nach Unternehmensgröße und Vorhaben höchstens 50 % der förderfähigen Kosten und bis zu 15 Mio. Euro pro Vorhaben und Unternehmen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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