Entwicklung digitaler Technologien - Innovationskonzepte

Mit dem Förderprogramm “Entwicklung digitaler Technologien“ werden aktuelle thematische Schwerpunkte und Herausforderungen schnell und flexibel durch zeitnahe Förderaufrufe adressiert. Aktuell wird der Förderaufruf Innovationskonzepte im Rahmen dieses Förderprogrammes veröffentlicht.
Frist zur Einreichung: 30.06.2026
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ziel und Zweck der Förderung
Mit dem aktuellen Förderaufruf Innovationskonzepte sollen Entwicklungsansätze im Bereich der digitalen Technologien mit einem herausragenden Innovationspotenzial identifiziert und aufgegriffen werden. Die Förderung “Entwicklung digitaler Technologien“ soll dazu beitragen, die Implikationen der digitalen Transformation, wie etwa hinsichtlich gesellschaftlicher Akzeptanz und Nachhaltigkeitsaspekten, zu erwartender Veränderungen der Arbeitswelt oder rechtlicher Rahmenbedingungen, aufzuzeigen und zu erforschen, um Handlungs- und Gestaltungsspielräume für die Politik und die Wirtschaft zu verdeutlichen. Diese können sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene gelagert sein. Mit dem Förderprogramm sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um schnell und flexibel auf neue technologische Herausforderungen, politische Prioritätensetzung, verfügbare Budgets und weitere veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.
In der Digitalisierung werden aktuelle Trends und Entwicklungen, konkrete Bedarfe der Wirtschaft und des Markts insgesamt sowie gesellschaftspolitische Erfordernisse adressiert. Neben der Förderung von Schlüsseltechnologien, wie Quanten-Computing, Künstlicher Intelligenz (KI), Cybersicherheit, Distributed-Ledger-Technologien (Blockchain) und Robotik, liegen weitere Schwerpunkte in der Entwicklung vertrauenswürdiger Identitätsmanagementlösungen, dem Ausbau von Kommunikationstechnologien (5G/6G) sowie der Erschließung von digitalen Zwillingen und Dateninfrastrukturen mit den resultierenden Services. Dabei sollen die Lösungen einen ganzheitlichen und nachhaltigen Charakter besitzen sowie Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.
Die geförderten Projekte sollen wesentlich dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands weiter zu steigern sowie Effizienz- und Wertschöpfungspotenziale digitaler Technologien am Standort Deutschland und im europäischen Binnenmarkt zu heben. Es ist beabsichtigt, Spitzenpositionen in der Entwicklung, beim Angebot und bei der Nutzung neuester Informations- und Kommunikationstechnologien zu erreichen. Mit dem Förderprogramm wird auch angestrebt, bei digitalen Technologien den Umwelt- und Klimaschutz sowie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unterschiedlichen Lebensumgebungen (urbane, kleinstädtische, ländliche Räume) zu motivieren.
Die Förderung soll insgesamt dazu beitragen, Entwicklungsrisiken im marktnahen Forschungsbereich zu reduzieren, die bei digitalen Technologien mit schnellen Innovationszyklen hoch sind, sowie über die konkret geförderten Projekte und deren Partner hinaus positive Wirkungen auf die gesamte betroffene Wirtschaft entfalten (Spillover-Effekte).
Zweck der Förderung sind vorwettbewerbliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mit Leuchtturmcharakter im Verbund von Wissenschaft und Wirtschaft (Verbundforschung). Die angestrebten Verbundprojekte sollen die technologische Machbarkeit, die wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren. Die Förderung soll Voraussetzungen für die Etablierung und Verbreitung von Geschäftsmodellinnovationen und volkswirtschaftlich relevanten Ökosystemen schaffen, von denen ganze Branchen profitieren können. Dazu gehört auch die Identifikation von notwendigen Rahmenbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung von Projekten einschließlich der Verwertungsperspektiven, wie etwa die Betrachtung von Rechtsfragen, Sicherheitsanforderungen, gesellschaftspolitischer Akzeptanz oder Auswirkungen auf die Lebens- und Arbeitsumgebungen.
Aspekte zur Normierung und Standardisierung sollen Berücksichtigung finden. Hervorgehoben sind in diesem Kontext auch die Themen Interoperabilität und Portabilität entwickelter Lösungen, die Verfügbarkeit und Nutzung von Daten, die Verwendung offener Standards und von Open-Source-Werkzeugen, die Entwicklung von IT-Sicherheitsstrategien sowie der Aufbau von volkswirtschaftlich relevanten Ökosystemen in Deutschland und Europa. Die Projekte müssen vorwettbewerblich ausgerichtet sein (TRL 7 – Level 4 bis 8).
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Dem Förderprogramm “Entwicklung digitaler Technologien“ liegen die folgenden drei Schwerpunktbereiche zu Grunde:
Ausgangspunkt der Projekte sollen Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung sein, d. h. Technologien, die bereits wissenschaftlich untersucht sind. Im Rahmen der förderfähigen Projekte geht es darum, das wirtschaftliche Potenzial solcher neuen, digitalen Technologien zu ermitteln und Wege für eine wirtschaftliche Verwertung, insbesondere in Deutschland, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), zu erschließen.
Um den wirtschaftlichen Nutzen digitaler Technologien aufzuzeigen, sind neue oder verbesserte digitale Anwendungen solcher Technologien in relevanten Bereichen der Wirtschaft zu erproben und weiter zu verbessern. Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft hat bereits dazu geführt, dass die Grenzen zwischen Branchen fließender werden und sich zum Teil auflösen. Es sollen neue Ökosysteme entstehen, welche ihrerseits Anwendungsdomänen wie digitale Produktion und Logistik, Handel, Smart Living, Mobilität, Agrarwirtschaft, Energiewirtschaft, Gesundheitswirtschaft, Bau- und Wohnungswirtschaft, Katastrophenschutz, Umwelt und Klimaschutz, Wald- und Forstwirtschaft bis hin zur maritimen Wirtschaft umfassen können.
Marktmacht erzielen diejenigen, denen es gelingt, starke Kooperationsgemeinschaften zu bilden und branchenübergreifende, international verbindliche Standards zu etablieren. Auf dieses Szenario zielt der Schwerpunktbereich „Ökosysteme“ des Förderprogramms ab. Standortstärken sollen gebündelt und Voraussetzungen für die Durchsetzung von neuen Marktmodellen und Marktplätzen aus Deutschland und Europa heraus geschaffen werden.
Mit dem aktuellen Förderaufruf Innovationskonzepte sollen im Rahmen konzeptioneller Arbeiten technische, ökonomische und gesellschaftliche Zielsetzungen und Mehrwerte herausgearbeitet werden, die sich durch das Konzept zur Nutzung bzw. dem Einsatz digitaler Technologien ergeben können, Analysen und Bewertungen zur technologischen Machbarkeit, zum Marktpotenzial, zu den Bedarfen in der Wirtschaft sowie zur Nachhaltigkeit des Ansatzes erarbeitet werden sowie Umsetzungsstrategien entwickelt werden.
Die Projektlaufzeit für ein Innovationskonzept beträgt typischerweise 6 Monate, höchstens jedoch 12 Monate. Der Verbund soll aus mindestens zwei und maximal drei Projektpartnern aus Wirtschaft und Wissenschaft bestehen. Das Innovationskonzept muss eine strategische Bedeutung für den deutschen und Europäischen Wirtschaftsraum haben. Die Vorhaben müssen durch ein signifikantes Innovationspotenzial und ganzheitlichen Ansatz gekennzeichnet sein.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden i.d.R. mit einem Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann die Förderquote auf bis zu 80 % der förderfähigen Kosten angehoben werden.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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