Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung
Die Informations- und
Kommunikationstechnologien (IKT) sind die Grundlage für neue Produkte,
Verfahren und Dienstleistungen. Um die digitale Wirtschaft und Gesellschaft
voranzubringen, setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer
Innovationspolitik auf Informations- und Kommunikationstechnologien. Mit der
Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und
Integrationsphasen der IKT-Forschung sollen die technologischen
Entwicklungslinien im Gebiet der IKT und deren Anwendungen durch Fördervorhaben
gestärkt werden.
Frist zur Einreichung: 30.12.2027
Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Ziel und Zweck der Förderung
Drei Themen stehen im Vordergrund der
laufenden Entwicklung:
IKT in komplexen Systemen (Embedded Systems)
intelligente Lernende Systeme
Internet der Dinge und Dienste
Die thematischen Schwerpunkte der Förderung
sind an den wirtschaftlichen Potentialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen
ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder
ohne IKT gar nicht möglich wären.
Neben Forschungsthemen aus der IKT-Wirtschaft selbst ist die Förderung auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:
Mobilität, Fahrzeugindustrie und Transport
Maschinenbau, Prozesstechnik und Automatisierung
Gesundheit und Medizintechnik
Logistik
Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
Energie (insbesondere erneuerbare Energien)
Umwelt und Ressourcenschutz
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Die Vorhaben sollen sich schwerpunktmäßig im
Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien ansiedeln.
Da diese Fördermaßnahme sowohl die initiale
Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden Aspekte einer
Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung adressiert, bei der eine
konvergente Lösung zur Nutzung der Anwendungspotentiale erforderlich ist, wird
eine Förderung in zwei Förderlinien vorgesehen:
A. Basisorientierte Projekte Charakteristisch für den IKT-Sektor sind Basistechnologien als Voraussetzung für nahezu jedes Anwendungsfeld. Dies betrifft die Algorithmenentwicklung und Softwaremethoden ebenso wie Methoden und Werkzeuge für Datenstrukturen. In dieser Förderlinie werden daher Arbeiten zu derartigen Basistechnologien gefördert mit dem Ziel, das Fundament für Innovationen mit besonders hohem Nutzungspotential zu legen. Bevorzugt werden Vorhaben zur Ausarbeitung von Themengebieten, die vonseiten der Fachwelt oder vonseiten der Anwendungen als besonders wichtig, aber methodisch unzureichend abgedeckt benannt werden. Förderprojekte hierzu können aus akademischen Einzel- oder Verbundvorhaben bestehen; in begründeten Ausnahmefällen sind auch Verbünde mit Forschungspartnern aus der Wirtschaft möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Forschungsstrategie − oder sofern möglich Roadmap − von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung.
B. Technologieallianzen Gefördert werden hierbei breite Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Ziel haben, in einem Technologiefeld aus der IKT entweder durch vertikal ausgerichtete, branchenoffene Verbünde Technologieinnovationen oder horizontal ausgerichtete Verbünde branchenübergreifende Basistechnologien zur Anwendungsreife zu bringen. Voraussetzung für diese Verbünde ist, dass sie durch ihre Breite branchenübergreifende Methoden, Werkzeuge und Lösungen erarbeiten, die eine innovationsbehindernde Heterogenität von innovativer Technologie durch geeignete Maßnahmen zur Interoperabilität und Integration verschiedenster technischer Ansätze auflösen. Bei einer Standardisierung sind nach Möglichkeit offene Standards anzustreben. Sofern derartige Verbünde von einer frühen Stufe der Forschung und Technologieentwicklung ausgehen, so ist die Vorlage einer technologisch ausgerichteten Roadmap erforderlich. Bei diesen Verbünden ist die Einbeziehung von unterschiedlichen Anwendungsfeldern bzw. Branchen unabdingbar. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig. Verbundvorhaben sollten sich auch mit der Gestaltung von Rahmenbedingungen für die spätere Nutzung der Technologie auseinandersetzen und dazu gegebenenfalls weitere strategische Partner, wie beispielsweise Verbände und Sozialpartner, hinzuziehen. Förderfähig sind abweichend davon in dieser Förderrichtlinie auch Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen, sofern diese speziell dazu dienen, bei der Realisierung eines Technologiefelds die Zusammenarbeit strategischer Partner, wie etwa Verbände und Sozialpartner, im Verbund mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft gezielt auszubauen und zu unterstützen.
Vorhaben mit Schwerpunkt in der Mikroelektronik oder der Kommunikationstechnik sind nicht förderfähig.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote führen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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