Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

Förderbereich: > Technologie

Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung

Die Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind die Grundlage für neue Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Um die digitale Wirtschaft und Gesellschaft voranzubringen, setzt die Bundesregierung einen Schwerpunkt ihrer Innovationspolitik auf Informations- und Kommunikationstechnologien. Mit der Förderung von Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Explorations- und Integrationsphasen der IKT-Forschung sollen die technologischen Entwicklungslinien im Gebiet der IKT und deren Anwendungen durch Fördervorhaben gestärkt werden.

Frist zur Einreichung: 30.12.2027

Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziel und Zweck der Förderung

Drei Themen stehen im Vordergrund der laufenden Entwicklung:

IKT in komplexen Systemen (Embedded Systems)
intelligente Lernende Systeme
Internet der Dinge und Dienste

Die thematischen Schwerpunkte der Förderung sind an den wirtschaftlichen Potentialen und Anwendungsfeldern bzw. Branchen ausgerichtet, in denen Innovationen in hohem Maße durch IKT getrieben sind oder ohne IKT gar nicht ­möglich wären.

Neben Forschungsthemen aus der IKT-Wirtschaft selbst ist die Förderung auf die folgenden Anwendungsfelder/Branchen ausgerichtet:

Mobilität, Fahrzeugindustrie und Transport
Maschinenbau, Prozesstechnik und Automatisierung
Gesundheit und Medizintechnik
Logistik
Innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
Energie (insbesondere erneuerbare Energien)
Umwelt und Ressourcenschutz

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die Vorhaben sollen sich schwerpunktmäßig im Bereich der Softwaresysteme und Wissenstechnologien ansiedeln.

Da diese Fördermaßnahme sowohl die initiale Entwicklung innovativer Technologien als auch die integrierenden ­Aspekte einer Technologieentwicklung von querschnitthafter Bedeutung adressiert, bei der eine konvergente Lösung zur Nutzung der Anwendungspotentiale erforderlich ist, wird eine Förderung in zwei Förderlinien vorgesehen:

A. Basisorientierte Projekte
Charakteristisch für den IKT-Sektor sind Basistechnologien als Voraussetzung für nahezu jedes Anwendungsfeld. Dies betrifft die Algorithmenentwicklung und Softwaremethoden ebenso wie Methoden und Werkzeuge für Datenstrukturen. In dieser Förderlinie werden daher Arbeiten zu derartigen Basistechnologien gefördert mit dem Ziel, das Fundament für Innovationen mit besonders hohem Nutzungspotential zu legen. Bevorzugt werden Vorhaben zur Ausarbeitung von Themengebieten, die vonseiten der Fachwelt oder vonseiten der Anwendungen als besonders wichtig, aber methodisch unzureichend abgedeckt benannt werden. Förderprojekte hierzu können aus akademischen Einzel- oder Verbundvorhaben bestehen; in begründeten Ausnahmefällen sind auch Verbünde mit Forschungspartnern aus der Wirtschaft möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist die Vorlage einer Forschungsstrategie − oder sofern möglich Roadmap − von der Grundlagenforschung in eine spätere Umsetzung.
B.       Technologieallianzen
Gefördert werden hierbei breite Verbünde aus Wissenschaft und Wirtschaft, die zum Ziel haben, in einem Technologiefeld aus der IKT entweder durch vertikal ausgerichtete, branchenoffene Verbünde Technologieinnovationen oder horizontal ausgerichtete Verbünde branchenübergreifende Basistechnologien zur Anwendungsreife zu bringen. Voraussetzung für diese Verbünde ist, dass sie durch ihre Breite branchenübergreifende Methoden, Werkzeuge und Lösungen erarbeiten, die eine innovationsbehindernde Heterogenität von innovativer Technologie durch geeignete Maßnahmen zur Interoperabilität und Integration verschiedenster technischer Ansätze auflösen. Bei einer Standardisierung sind nach Möglichkeit offene Standards anzustreben. Sofern derartige Verbünde von einer frühen Stufe der Forschung und Technologieentwicklung ausgehen, so ist die Vorlage einer technologisch ausgerichteten Roadmap erforderlich. Bei diesen Verbünden ist die Einbeziehung von unterschiedlichen Anwendungsfeldern bzw. Branchen unabdingbar. Eine Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an solchen Verbünden ist zwingend notwendig. Verbundvorhaben sollten sich auch mit der Gestaltung von Rahmenbedingungen für die spätere Nutzung der Technologie auseinandersetzen und dazu gegebenenfalls weitere strategische Partner, wie beispielsweise Verbände und Sozialpartner, hinzuziehen.
Förderfähig sind abweichend davon in dieser Förderrichtlinie auch Koordinierungs- und Begleitmaßnahmen, sofern diese speziell dazu dienen, bei der Realisierung eines Technologiefelds die Zusammenarbeit strategischer Partner, wie etwa Verbände und Sozialpartner, im Verbund mit Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft gezielt auszubauen und zu unterstützen.

Vorhaben mit Schwerpunkt in der Mikroelektronik oder der Kommunikationstechnik sind nicht förderfähig.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote führen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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