FEI - Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation
Förderbereich: > Technologie

Mit der FEI-Richtlinie “Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation“ unterstützt das Land Bremen die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Frist zur Einreichung: 31.12.2023
Quelle: Richtlinie des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen der Freien Hansestadt Bremen
Ziel und Zweck der Förderung
Ziel der FEI-Förderung ist die Schaffung und Stabilisierung hochwertiger Arbeitsplätze. Mit der Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Landes bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Sie sollen angeregt werden, ihre technologische und wirtschaftliche Kompetenz durch Innovationssprünge zu erweitern und ihre Innovationsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Dies soll erreicht werden durch die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Die Förderung soll im Sinne des Subsidiaritätsprinzips helfen, das technische und wirtschaftliche Risiko, das mit Forschung und Entwicklung verbunden ist, zu mindern, zu Kooperationen mit bremischen Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung zu animieren und die Unternehmen zu größeren Anstrengungen in Forschung und Entwicklung anzuregen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden
Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung erfolgt in begründeten Einzelfällen als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses kann je nach Vorhaben bis zu 200.000 EUR betragen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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