FEI - Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation

Mit der FEI-Richtlinie “Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation“ unterstützt das Land Bremen die Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Frist zur Einreichung: 30.06.2027
Quelle: Richtlinie der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation der Freien Hansestadt Bremen
Ziel und Zweck der Förderung
Mit der FEI-Förderung sollen insbesondere kleine und mittlere Unternehmen des Landes Bremen bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstützt werden. Sie sollen angeregt werden, ihre technologische und wirtschaftliche Kompetenz durch Innovationssprünge zu erweitern und ihre Innovationsfähigkeit nachhaltig zu stärken.
Die Förderung soll helfen, das technische und wirtschaftliche Risiko, das mit Forschung, Entwicklung und Innovation verbunden ist, zu mindern, zu Kooperationen mit bremischen Forschungseinrichtungen zu animieren und die Unternehmen zu größeren Anstrengungen in Forschung, Entwicklung und Innovation anzuregen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit einer Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten für Unternehmen. Die Höhe des Zuschusses kann je nach Vorhaben bis zu 250.000 EUR betragen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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