Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie
Förderbereich: > Technologie

Die Förderrichtlinie “Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassenden Erforschung und Entwicklung (FuE) innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie.
Frist zur Einreichung: 30.06.2023
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Ziel und Zweck der Förderung
Mit der Förderrichtlinie “Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ soll die Fahrzeug- und Zulieferindustrie am Standort Deutschland bei der erfolgreichen Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses unterstützt werden. Damit soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Deutschland weiter gestärkt und digitale Wertschöpfungspotenziale für Unternehmen erschlossen werden. Die Wertschöpfungsnetzwerke und -prozesse zur Fertigung aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung sollen dazu adressiert werden.
Angestrebt wird das Ziel, dass 30 % der Zuwendungsempfänger kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind. Bei Verbundprojekten wird zudem eine KMU-Beteiligungsquote an den gesamten Fördermitteln von 30 % angestrebt.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gegenstand der Förderung sind prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken. Die Projekte sollen folgende spezifische Prozessintegrationen als Themen aufgreifen und
In den geförderten Projekten sollten zudem weiterführende Querschnittsaspekte zur Transformation der Fahrzeug- und Zulieferindustrie adressiert werden, welche die oben genannten technologischen Entwicklungen flankieren und im Sinne eines erfolgreichen Transformationsprozesses zielführend begleiten.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung als Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und höchstens
Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten führen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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