Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Förderbereich: > Technologie

Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Die Förderrichtlinie “Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ dient der Förderung der umfassenden Erforschung und Entwicklung (FuE) innovativer, datenorientierter Produktionsverfahren und der Implementierung von Industrie 4.0 in den Wertschöpfungssystemen der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie.

Frist zur Einreichung: 30.06.2023

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der Förderrichtlinie “Digitalisierung der Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ soll die Fahrzeug- und Zulieferindustrie am Standort Deutschland bei der erfolgreichen Gestaltung des digitalen Transformationsprozesses unterstützt werden. Damit soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Deutschland weiter gestärkt und digitale Wertschöpfungspotenziale für Unternehmen erschlossen werden. Die Wertschöpfungsnetzwerke und -prozesse zur Fertigung aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung sollen dazu adressiert werden.
Angestrebt wird das Ziel, dass 30 % der Zuwendungsempfänger kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sind. Bei Verbundprojekten wird zudem eine KMU-Beteiligungsquote an den gesamten Fördermitteln von 30 % angestrebt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gegenstand der Förderung sind prozessorientierte Einzel- und Verbundprojekte, die signifikante Teile einer Wertschöpfungskette abdecken. Die Projekte sollen folgende spezifische Prozessintegrationen als Themen aufgreifen und

konkrete Schlüsselprozesse des Produktionssystem und deren konsequente Weiterentwicklung adressieren sowie eine hohe Signalwirkung für die Transformation und Digitalisierung der Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Deutschland aufweisen
die integrale Verbindung von Hard- und Software zu Cyber-Physikalischen Systemen in den Fertigungssystemen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie auf Basis skalierbarer Konzepte unterstützen,
auf aktuellen, verfügbaren digitalen Technologien wie 5G oder Edge-Computing, adaptiven Fertigungsverfahren oder Augmented/Virtual Reality und innovativen Securitykonzepten auf Basis Distributed Ledger Technologien aufbauen und deren Adaption in Zulieferer- und Prozessketten zum Ziel haben,
einen hohen Grad an Interoperabilität aufweisen.

In den geförderten Projekten sollten zudem weiterführende Querschnittsaspekte zur Transformation der Fahrzeug- und Zulieferindustrie adressiert werden, welche die oben genannten technologischen Entwicklungen flankieren und im Sinne eines erfolgreichen Transformationsprozesses zielführend begleiten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung als Zuschuss beträgt maximal 50 % der förderfähigen Kosten und höchstens

20 Mio. Euro pro Unternehmen für Projekte, die überwiegend die industrielle Forschung betreffen
15 Mio. Euro pro Unternehmen für Projekte, die überwiegend die experimentelle Entwicklung betreffen
7,5 Mio. Euro für Durchführbarkeitsstudien zur Vorbereitung von Forschungstätigkeiten

Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten führen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.

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