RWP – Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW

RWP - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW

RWP.NRW 2021 - Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW

Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Länder. Im Rahmen des Förderprogramms RWP – Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW – werden Investitionsvorhaben zur Verbesserung der Einkommenssituation, zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur und für Transformationsprozesse gefördert.

Frist zur Einreichung: 31.12.2027

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Ziel und Zweck der Förderung

Das Förderprogramm RWP unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Nordrhein-Westfalen.
Ziel der Förderung ist es, Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Mit der Förderung soll die regionale Wirtschaftsstruktur gestärkt und eine Verbesserung der Einkommenssituation in der Region erzielt werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben in den GRW-Fördergebieten in NRW mit förderfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 150.000 Euro wie folgt:

Errichtungsinvestitionen
Erweiterungsinvestitionen
Diversifizierung der Produktion
Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden auch nicht-investive Maßnahmen wie Beratung, Schulung und Markteinführung von innovativen Produkten gefördert.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt höchstens:

pro neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz maximal 600.000 Euro
pro gesichertem Dauerarbeitsplatz maximal 350.000 Euro

Mindestens 25 % der förderfähigen Investitionen müssen beihilfefrei finanziert bzw. erbracht werden.
Vorrangig werden Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen gefördert, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Neu geschaffene Dauerarbeitsplätze werden ab einem Teilzeitäquivalent von 0,5 gefördert.
Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung als Zuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. Kleine Unternehmen können bis zu 50 % der förderfähigen Investitionen als Zuschuss erhalten und große Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Investitionen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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