GRW Bremen: Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft

GRW Bremen: Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft

GRW-Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen in Bremen

Investitionen, die wettbewerbsfähige Arbeitsplätze sichern oder schaffen, sind für das Land Bremen besonders wichtig. Besonders förderwürdige Vorhaben können im Rahmen der GRW-Förderung Investitionsvorhaben im Land Bremen unterstützt werden.

Frist zur Einreichung: 30.06.2027

Quelle: BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven

Ziel und Zweck der Förderung

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Ziele der GRW sind, Beschäftigung und Einkommen zu sichern und zu schaffen, Wachstum und Wohlstand zu erhöhen, Standortnachteile auszugleichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben von gewerblichen Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Bremen wie folgt:

Errichtungsinvestitionen
Erweiterungsinvestitionen
Diversifizierung der Produktion und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Modernisierung des Produktionsprozesses
Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
Investitionsvorhaben zur Deckung des Energiebedarfs aus erneuerbaren Quellen

Die förderfähigen Investitionskosten müssen mindestens 100.000 Euro betragen. 

Für die Förderung kommen nur solche Investitionen in Betracht, die ausgehend vom Investitionsvolumen oder von der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte erwarten lassen.

Voraussetzung der Förderung ist auch, dass die Gesamtbruttolohnsumme der zu fördernden Betriebsstätte um mindestens 3,5 % im Jahresdurchschnitt innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren bis spätestens zum Ende des Überwachungszeitraums ansteigt.

Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die GRW-Förderung in Bremen wird vorrangig als zinsverbilligtes Förderdarlehen gewährt. Für besonders bedeutende Vorhaben und besondere Konstellationen können im Einzelfall ergänzend oder alternativ nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Förderung als Zuschuss kann bis zu 65 % der förderfähigen Kosten betragen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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