Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Förderbereich: > Investitionen

Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen und Bussen mit Abbiegeassistenzsystemen. Ziel ist es, Unfälle mit Personenschaden, an denen nach rechts abbiegende Kraftfahrzeuge beteiligt sind, signifikant zu verringern.

Frist zur Einreichung: 31.12.2024

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Ziel und Zweck der Förderung

Schwächere Verkehrsteilnehmer wie Radfahrer und Fußgänger werden häufig von abbiegenden Lastkraftwagen oder Bussen übersehen; es kommt zu folgenschweren Unfällen. Die Förderrichtlinie verfolgt daher das Ziel, durch eine freiwillige Ausrüstung neuer Kraftfahrzeuge sowie die freiwillige Nachrüstung von Abbiegeassistenzsystemen in Bestandsfahrzeugen bereits ab Anfang 2019 die allgemeine Verkehrssicherheit deutlich zu erhöhen. Dies soll auch dazu beitragen, dass der Rad- und der Fußverkehr stärker als mögliche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr wahrgenommen werden.

Antragsberechtigt sind Eigentümer und Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen förderfähigen Kraftfahrzeugen.

Das Förderprogramm tritt außer Kraft, sobald eine nationale oder europäische Rechtsverordnung den Einbau von Abbiegeassistenzsystemen vorschreibt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Unterstützt wird die Ausrüstung von Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibussen mit mehr als neun Sitzplätzen einschließlich Fahrersitzplatz, die im Inland für die Ausübung gewerblicher, freiberuflicher, gemeinnütziger oder öffentlich-rechtlicher Tätigkeit angeschafft und betrieben werden. Auch die System- und externe Einbaukosten von genehmigten Abbiegeassistenzsystemen bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen sowie Systemkosten entsprechender Abbiegeassistenzsysteme, die in Neufahrzeugen verbaut werden, können mit gefördert werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1.500 EUR je Einzelmaßnahme.

Für jeden Antragsberechtigten sind grundsätzlich maximal zehn Einzelmaßnahmen pro Jahr förderfähig. Sofern die jährlich verfügbaren Fördermittel durch die bis zum 30. September des Jahres eingegangenen Anträge nicht ausgeschöpft werden, können zusätzliche Einzelmaßnahmen bewilligt werden.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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