GRW-Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen

GRW-Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen

Förderbereich: > Investitionen

GRW-Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen

Mit der Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 werden aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen von Gewerbebetrieben mit Zuschüssen unterstützt.

Frist zur Einreichung: 30.06.2024

Quelle:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein

Ziel und Zweck der Förderung

Mit dem Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 setzt die Landesregierung auf Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung, um die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins weiter voranzubringen. Die GRW-Richtlinie “Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen“ trägt dazu bei, den Wandel hin zu einer klimafreundlicheren und ressourcenschonenderen Wirtschaft, insbesondere auch eine nachhaltige Reduktion von Treibhausgasen und einen effizienteren Rohstoff- und Ressourceneinsatz zu unterstützen. Dazu ist die Anwendung von neuen, auf die Zukunft ausgerichteten Produktionsweisen und die Errichtung neuer Anlagen erforderlich. Die Unternehmen brauchen in diesem Transformationsprozess dringend Unterstützung zur Steigerung ihrer Innovationskraft, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und im nationalen wie internationalen Standortwettbewerb bestehen zu können.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden folgende Vorhaben in den C- und D-Fördergebieten in Schleswig-Holstein von gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU):

Errichtung einer Betriebsstätte
Erweiterung einer Betriebsstätte

Es müssen mit dem Vorhaben mindestens zwei zusätzliche sozialversicherungspflichtige Vollzeitdauerarbeitsplätze (DAP) entstehen; in Betriebsstätten mit mehr als 20 bestehenden DAP einschließlich der Ausbildungsplätze und ggf. vorhandener Arbeitsplätze für Leihpersonal müssen mindestens 10 % zusätzliche DAP entstehen. Ausbildungsplätze werden wie DAP berücksichtigt.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Der Fördersatz beträgt

im C-Gebiet grundsätzlich maximal 20 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen und maximal 15 % für mittlere Unternehmen
im D-Gebiet grundsätzlich maximal 20 % der förderfähigen Kosten für kleine Unternehmen und maximal 10 % für mittlere Unternehmen

Der Investitionszuschuss ist auf maximal 35.000 EURO je neu geschaffenem DAP begrenzt.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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