GRW – Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Saarland

Die GRW-Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Länder. Im Saarland werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten gefördert, mit denen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene gesichert werden.
Frist zur Einreichung: 31.12.2027
Quelle:Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlands
Ziel und Zweck der Förderung
Das GRW-Förderprogramm des Saarlands unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten im Saarland. Die GRW-Förderung soll zur Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der regionalen Wirtschaft beitragen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhaben in den GRW-Fördergebieten des Saarlands wie folgt:
Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt höchstens:
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 25.000 Euro.
Mindestens 25 % der förderfähigen Investitionen müssen beihilfefrei finanziert bzw. erbracht werden.
Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Für Unternehmen, die Personal zu mehr als 10% im Rahmen von Leiharbeit bzw. Werkverträgen in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen, gelten Einschränkungen in Form von Kürzung oder Ausschluss der Förderung.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Förderung als Zuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. Kleine Unternehmen können bis zu 30 % der förderfähigen Investitionen als Zuschuss erhalten und große Unternehmen bis zu 10 %.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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