GRW RIGA Sachsen

GRW RIGA Sachsen

GRW-RIGA Sachsen

Mit der Richtlinie GRW-RIGA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) des Freistaats Sachsen werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen gefördert. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Länder.

Frist zur Einreichung: 31.12.2030

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der GRW-Förderung RIGA in Sachsen sollen Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gegeben werden, die in besonderer Weise, vorwiegend durch ihre soziale und ökologische Nachhaltigkeit, geeignet sind, quantitativen und qualitativen Defiziten der Wirtschaftsstruktur und des Arbeitsplatzangebotes entgegenzuwirken und damit einen besonderen Struktureffekt aufweisen. Darüber hinaus sollen Investitionsanreize zur möglichen Digitalisierung gegeben werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Sachsen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen mit einer Vorhabenslaufzeit von maximal 36 Monaten. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn das Unternehmen beziehungsweise das beantragte Investitionsvorhaben einen Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit und damit zur Dekarbonisierung leistet.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen muss mindestens 50.000 Euro betragen. In den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig muss das Mindestinvestitionsvolumen mindestens 70.000 Euro betragen.

Mindestens 25 % der förderfähigen Investitionen müssen beihilfefrei finanziert bzw. erbracht werden.

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Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung kann entweder in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen beantragt werden.

Die maximale Höhe der Förderung beträgt i.d.R.:

für kleine Unternehmen bis zu 50 % des förderfähigen Investitionsvolumens
für mittlere Unternehmen bis zu 40 % des förderfähigen Investitionsvolumens
für große Unternehmen bis zu 30 % des förderfähigen Investitionsvolumens

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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