GRW RIGA Sachsen

GRW RIGA Sachsen

GRW-RIGA Sachsen

Mit der Richtlinie GRW-RIGA (Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur”) des Freistaats Sachsen werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen gefördert. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Länder.

Frist zur Einreichung: 31.12.2027

Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der GRW-Förderung werden Unternehmen der gewerbliche Wirtschaft bei Investitionen in den strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten unterstützt. Die Förderung soll dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen mit dem Ziel, Chancengerechtigkeit, Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung herzustellen sowie eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung zu gewährleisten. Eine ausgewogene Entwicklung zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen soll zur wirtschaftlichen Prosperität und sozialer Stabilität beitragen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Sachsen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen mit einer Vorhabenslaufzeit von maximal 36 Monaten.
Arbeitsplätze in Form von Leiharbeit und Werkverträgen werden bei der Bestimmung der förderfähigen Investitionskosten nicht berücksichtigt.
Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze betrachtet.
Alternativ können Lohnkosten während eines Zeitraumes von zwei Jahren unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 50.000 Euro.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt höchstens:

pro neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz maximal 750.000 Euro
pro gesichertem Dauerarbeitsplatz maximal 500.000 Euro

Mindestens 25 % der förderfähigen Investitionen müssen beihilfefrei finanziert bzw. erbracht werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung kann entweder in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – in Form von lohnkostenbezogenen Zuschüssen beantragt werden.

Die maximale Höhe der Förderung beträgt i.d.R.:

für kleine Unternehmen bis zu 45 % des förderfähigen Investitionsvolumens
für mittlere Unternehmen bis zu 35 % des förderfähigen Investitionsvolumens
für große Unternehmen bis zu 25 % des förderfähigen Investitionsvolumens

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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