GRW – Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Rheinland-Pfalz

Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Länder. In Rheinland-Pfalz werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten gefördert, mit denen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene gesichert werden.
Frist zur Einreichung: 31.12.2027
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung des Landes Rheinland-Pfalz
Ziel und Zweck der Förderung
Das GRW-Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Rheinland-Pfalz. Die GRW-Förderung soll zur Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der regionalen Wirtschaft beitragen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Investitionsvorhaben in den GRW-Fördergebieten in Rheinland-Pfalz wie folgt:
Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt höchstens:
Es werden nur Förderungen bewilligt, die eine Zuschusshöhe von mindestens 20.000 Euro erwarten lassen.
Mindestens 25 % der förderfähigen Investitionen müssen beihilfefrei finanziert bzw. erbracht werden.
Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Förderung als Zuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. Kleine Unternehmen können bis zu 35 % der förderfähigen Investitionen als Zuschuss erhalten und große Unternehmen bis zu 15 % der förderfähigen Investitionen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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