Einzelbetriebliche Förderung – GRW Niedersachsen

Einzelbetriebliche Förderung - GRW Niedersachsen

Einzelbetriebliche Förderung -GRW Niedersachsen

Mit der GRW-Förderrichtlinie “Niedersachsen Invest GRW (Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen und ergänzender CO2-Maßnahmen) des Landes Niedersachsen werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft mit Zuschüssen gefördert. Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist seit 1969 das zentrale Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik in Deutschland. Die GRW-Förderung konzentriert sich auf strukturschwache Regionen in Deutschland. Die Durchführung der GRW-Förderung ist Angelegenheit der Länder.

Frist zur Einreichung: 31.12.2027

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der Förderung “Niedersachsen Invest GRW“ werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionen in den strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten unterstützt. Die Förderung soll dazu beitragen, gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen, mit dem Ziel, Chancengerechtigkeit, Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung herzustellen sowie eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung zu gewährleisten. Eine ausgewogene Entwicklung zwischen strukturstarken und -schwachen Regionen soll zur wirtschaftlichen Prosperität und sozialer Stabilität beitragen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben in den ausgewiesenen GRW-Fördergebieten in Niedersachsen zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen sowie CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen.

Mit dem Vorhaben muss die bei Antragstellung vorhandene Anzahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % erhöht werden.
Ausbildungsplätze werden wie Dauerarbeitsplätze betrachtet.
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen beträgt 20.000 Euro.
Mindestens 25 % der förderfähigen Investitionen müssen beihilfefrei finanziert bzw. erbracht werden.

Mit dem Vorhaben müssen Qualitätskriterien für die Bewertung und Priorisierung der Anträge in verschiedenen Bereichen erfüllt werden, z.B.:

Beschäftigung und Ausbildung
Digitalisierung
Forschung und Entwicklung
Regionale Innovationsstrategie RIS3
Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz
Gleichstellung und Chancengleichheit

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung wird als Zuschuss in Höhe von bis zu 8,25 Mio. Euro für Sachinvestitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen und bis zu 4 Mio. Euro für CO2-reduzierende Zusatzinvestitionen pro Vorhaben gewährt. Die maximalen Förderquoten betragen

für kleinere Unternehmen bis zu 65 % des förderfähigen Investitionsvolumens
für mittlere Unternehmen bis zu 55 % des förderfähigen Investitionsvolumens
für große Unternehmen bis zu 45 % des förderfähigen Investitionsvolumens

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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