GRW - Investitionszuschuss für Unternehmen in Berlin

Die GRW-Förderung in Berlin richtet sich an Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit dem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen unterstützt.
Frist zur Einreichung: 31.12.2026
Quelle: Investitionsbank Berlin (IBB)
Ziel und Zweck der Förderung
Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie auf folgende Wirtschaftsbereiche:
Vorhaben aus anderen Bereichen sind bei Vorliegen entsprechender struktureller Effekte ebenfalls förderfähig
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind folgende Investitionsmaßnahmen von KMU:
Für Großunternehmen sind folgende Investitionsmaßnahmen förderfähig:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Förderung als Investitionszuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. KMU werden in den Berliner C-Fördergebieten mit bis zu 30% Zuschuss gefördert, in den D-Fördergebieten mit bis zu 20% Zuschuss. Große Unternehmen werden ausschließlich in den Berliner C-Fördergebieten mit bis zu 10% Zuschuss gefördert.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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