GRW - Investitionszuschuss für Unternehmen in Berlin
Förderbereich: > Investitionen

Die GRW-Förderung in Berlin richtet sich an Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit dem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen unterstützt.
Frist zur Einreichung: 31.12.2023
Quelle: Investitionsbank Berlin (IBB)
Ziel und Zweck der Förderung
Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie auf folgende Wirtschaftsbereiche:
Vorhaben aus anderen Bereichen sind bei Vorliegen entsprechender struktureller Effekte ebenfalls förderfähig
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind folgende Investitionsmaßnahmen von KMU:
Für Großunternehmen sind folgende Investitionsmaßnahmen förderfähig:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Förderung als Investitionszuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. KMU werden in den Berliner C-Fördergebieten mit bis zu 30% Zuschuss gefördert, in den D-Fördergebieten mit bis zu 20% Zuschuss. Große Unternehmen werden ausschließlich in den Berliner C-Fördergebieten mit bis zu 10% Zuschuss gefördert.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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