GRW-G Große Richtlinie Brandenburg

GRW-G Große Richtlinie Brandenburg

GRW-G Brandenburg: Investitionszuschüsse

Die GRW-Förderung im Rahmen der “GRW-G Große Richtlinie“ richtet sich an Unternehmen in den strukturschwachen Gebieten des Landes Brandenburg. Mit der Förderung werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen unterstützt. Unabhängig von der Unternehmensgröße sind auch Transformationsinvestitionen (Vorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft) förderfähig, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.

Frist zur Einreichung: 31.12.2026

Quelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Ziel und Zweck der Förderung

Das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätten in den ausgewiesenen strukturschwachen EU-Fördergebieten im Land Brandenburg. Vor allem werden Unternehmen gefördert, die zu einem Kernbereich der folgenden Cluster gehören: Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT/Medien/Kreativwirtschaft,  Optik und Photonik, Verkehr/Mobilität/Logistik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Tourismus, Metall.

Die Ziele der Förderung sind es, Beschäftigung und Einkommen durch neue und vorhandene Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern, Standortnachteile durch die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft auszugleichen oder Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft zu beschleunigen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben in den Fördergebieten im Land Brandenburg mit förderfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 100.000 Euro wie folgt:

Errichtungsinvestitionen
Erweiterungsinvestitionen
Diversifizierung der Produktion
Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Transformationsinvestitionen (klimaneutrale und nachhaltige Wirtschaft)

Strukturbestimmende Vorhaben mit Sachinvestitionen von mehr als 25 Millionen Euro, mit denen mindestens 50 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, werden vorrangig gefördert.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung als Zuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. Die maximale Höhe der Förderung beträgt:

für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis zu 65 % der förderfähigen Investitionen
für große Unternehmen bis zu 45 % der förderfähigen Investitionen

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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