GRW-Berlin: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

GRW-Berlin: Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"

GRW - Investitionszuschuss für Unternehmen in Berlin

Die GRW-Förderung in Berlin richtet sich an Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit dem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss werden Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen unterstützt.

Frist zur Einreichung: 31.12.2027

Quelle: Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe

Ziel und Zweck der Förderung

Leitgedanke der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotenziale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Bewältigung von Transformationsprozessen zu stärken und auf diesem Wege zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im Bundesgebiet beizutragen. Damit werden Anreize für Investitionen und eine umfassendere Kooperation in strukturschwachen Regionen gesetzt, um gleichermaßen einen Subventionswettlauf von Ländern und Regionen zu vermeiden.

Mit der Förderung soll ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse geleistet werden. Dazu werden in den strukturschwachen Regionen drei Hauptziele verfolgt:

Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen sowie Wachstum und Wohlstand erhöhen
Standortnachteile ausgleichen
Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben in den Fördergebieten in Berlin von gewerblichen Unternehmen. Förderfähig sind folgende Investitionsmaßnahmen:

Errichtungsinvestitionen
Erweiterungsinvestitionen
Diversifizierung der Produktion
Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

Die Zahl der Dauerarbeitsplätze muss um mindestens 10 % erhöht werden oder der Investitionsbetrag muss, bezogen auf ein Jahr, die in den letzten drei Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung der Sonderabschreibungen – um mindestens 50 % übersteigen.

Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung als Zuschuss ist abhängig vom Fördergebiet und von der Unternehmensgröße und kann bis zu 65 % der förderfähigen Kosten betragen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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