ELR – Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Spitze auf dem Land!

ELR - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Spitze auf dem Land!

ELR - Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum - Spitze auf dem Land! 1

Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ wird ein Beitrag geleistet, um die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen.

Frist zur Einreichung: 31.08.2027

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg

Ziel und Zweck der Förderung

“Spitze auf dem Land!“ richtet sich an innovationsorientierte Unternehmen, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Mit der Förderung sollen nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden. Die Möglichkeit, technologisch fortschrittliche Produkte unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizienter und schneller zu produzieren, erhöht die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
Grundlage für Förderung ist eine ELR-Bewerbung über die Gemeinde, in der das Investitionsvorhaben geplant ist. Unternehmen, die sich bewerben, müssen mindestens ein für das Unternehmen neues eigenes Produkt bzw. eine neue eigene Dienstleistung einführen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Kosten und maximal 400.000 Euro pro Vorhaben. Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf maximal 500.000 Euro pro Vorhaben erhöht werden. Zuwendungen unter 200.000 Euro werden nicht bewilligt.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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