Bayerische regionale Förderungsprogramme

Bayerische regionale Förderungsprogramme

Förderbereich: > Investitionen

Bayerische regionale Förderungsprogramme

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderung “Bayerische regionale Förderungsprogramme“ Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm, wirtschaftlich schwachen Räumen sowie Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen.

Frist zur Einreichung: 30.06.2024

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der Bayerischen regionalen Förderung sollen in allen Landesteilen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen geschaffen werden. Die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft soll gestärkt werden und Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden.

Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.

Vorhaben produktionsnaher Dienstleistungsunternehmen müssen einen wichtigen Beitrag zum Strukturwandel in ländlichen Regionen leisten.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind folgende Investitionsmaßnahmen:

Errichtung einer neuen Betriebsstätte
Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte
Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
Grundlegende Rationalisierung oder Modernisierung einer Betriebsstätte
Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.

Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung neuer Technologien stehen, werden vorrangig gefördert.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt höchstens:

pro neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz maximal 500.000 Euro
pro gesichertem Dauerarbeitsplatz maximal 250.000 Euro

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung als Investitionszuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. Kleine Unternehmen können bis zu 45 % der förderfähigen Investitionen als Zuschuss erhalten und große Unternehmen bis zu 25 % der förderfähigen Investitionen.

 

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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