Bayerische regionale Förderungsprogramme

Bayerische regionale Förderungsprogramme

Bayerische regionale Förderungsprogramme

Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderung “Bayerische regionale Förderungsprogramme“ Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm sowie in Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen.

Frist zur Einreichung: 30.06.2027

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Ziel und Zweck der Förderung

Die Bayerische regionalen Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.

Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind folgende Investitionsmaßnahmen:

Errichtung einer neuen Betriebsstätte
Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
Erwerb und Verlagerung einer Betriebsstätte
Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte
Grundlegende Rationalisierung oder Modernisierung einer Betriebsstätte
Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen.

Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung neuer Technologien stehen, werden vorrangig gefördert.

Investitionen zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen, Investitionen mit besonderen Energieeffizienzeffekten und Investitionen mit besonderen Umweltschutzeffekten, die im Zusammenhang mit einem o. a. Investitionsvorhaben getätigt werden, sind ebenfalls förderfähig.

Fördervoraussetzung ist u.a., dass in der Betriebsstätte die Gesamtbruttolohnsumme um jahresdurchschnittlich mindestens 3,5 % innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren bis spätestens zum Ende des Überwachungszeitraums ansteigt.

Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt höchstens:

pro neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz maximal 750.000 Euro
pro gesichertem Dauerarbeitsplatz maximal 500.000 Euro

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung als Investitionszuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. Kleine Unternehmen können bis zu 45 % der förderfähigen Investitionen als Zuschuss erhalten und große Unternehmen bis zu 25 % der förderfähigen Investitionen.

 

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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