Bayerische regionale Förderungsprogramme
Der Freistaat Bayern unterstützt mit der Förderung “Bayerische regionale Förderungsprogramme“ Investitionsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf, ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm, wirtschaftlich schwachen Räumen sowie Gebieten mit besonderen Arbeitsmarktproblemen.
Frist zur Einreichung: 30.06.2027
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ziel und Zweck der Förderung
Mit der Bayerischen regionalen Förderung sollen in allen Landesteilen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen geschaffen werden. Die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft soll gestärkt werden und Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden.
Mit den Investitionsvorhaben müssen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden.
Einige Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind folgende Investitionsmaßnahmen:
Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Einführung und Anwendung neuer Technologien stehen, werden vorrangig gefördert.
Das förderfähige Investitionsvolumen beträgt höchstens:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Förderung als Investitionszuschuss ist abhängig von Investitionsstandort, Unternehmensgröße und Vorhaben. Kleine Unternehmen können bis zu 45 % der förderfähigen Investitionen als Zuschuss erhalten und große Unternehmen bis zu 25 % der förderfähigen Investitionen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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