Umweltinnovationsprogramm
Mit dem Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial gefördert.
Frist zur Einreichung: 31.12.2026
Quelle: Bundesministerium Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Ziel und Zweck der Förderung
Gefördert werden modellhafte Investitionen sowie die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle eines geförderten Verfahrens. Die geförderten Vorhaben sollen demonstrieren, dass eine Investition in ein innovatives, die Umwelt entlastendes Verfahren sowohl ökologisch als auch ökonomisch erfolgreich sein kann und damit zur Nachahmung anregen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Förderfähig sind Vorhaben in folgenden Bereichen:
Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden.
Die Anlagen und Verfahren müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben.
Vorhaben von kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung als Investitionszuschuss kann in der Regel bis zu folgender Höhe gewährt werden:
Der Zuschuss ist in der Regel auf den Höchstbetrag von 7,5 Mio. Euro begrenzt.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
Sie möchten auf den Laufenden bleiben und über aktuelle Änderungen von wichtigen Fördermitteln und Zuschüssen informiert werden? Dann melden Sie sich hier zu unseren zu unseren Förder-News an.