Umweltinnovationsprogramm

Umweltinnovationsprogramm

Förderbereich: > Energie und Umwelt

Umweltinnovationsprogramm

Mit dem Umweltinnovationsprogramm werden innovative großtechnische Pilotvorhaben mit Umweltentlastungspotenzial gefördert.

Frist zur Einreichung: 30.06.2024

Quelle: Bundesministerium Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ziel und Zweck der Förderung

Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen sowie die Inbetriebnahme und Erfolgskontrolle eines geförderten Verfahrens. Die geförderten Vorhaben sollen demonstrieren, dass eine Investition in ein innovatives, die Umwelt entlastendes Verfahren sowohl ökologisch als auch ökonomisch erfolgreich sein kann und damit zur Nachahmung anregen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind Vorhaben in folgenden Bereichen:

Abwasserbehandlung
Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
Circular Economy
Bodenschutz
Luftreinigung, Klimaschutz
Minderung von Lärm und Erschütterungen
Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz

Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. 
Vorhaben von kleinen und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung als Investitionszuschuss kann in der Regel bis zu folgender Höhe gewährt werden:

20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen
30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für KMU

Der Zuschuss ist in der Regel auf den Höchstbetrag von 7,5 Mio. Euro begrenzt.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.

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