Serielle Sanierung

Serielle Sanierung

Förderbereich: > Energie und Umwelt

Serielle Sanierung

Um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen, muss der Gebäudebestand bis 2050 umfassend energetisch saniert werden. Bei Sanierungen sind auch die Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen. Perspektivisch gilt es, den Gebäudebestand davor und beispielsweise auch vor Extremwetterereignissen zu schützen. Das stellt auch viele Immobilienunternehmen vor große Herausforderungen – von hohen Investitionen über aufwendige Planungen bis hin zu geringer Akzeptanz der Maßnahmen im vermieteten Gebäudebestand. Oftmals fehlen im Handwerk verfügbare Kapazitäten, um die Maßnahmen umzusetzen, und Baufirmen melden Kapazitätsengpässe durch den zunehmenden Fachkräftemangel. In Summe führt das zu steigenden Baukosten, -verzögerungen und Umsetzungen mit suboptimaler energetischer Qualität – und einer stagnierenden Sanierungsquote auf zu geringem Niveau. Hier setzt die Idee der Seriellen Sanierung an.

Frist zur Einreichung: 31.12.2023

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Ziel und Zweck der Förderung

Ziel der Richtlinie für die Förderung von Pilotprojekten der Seriellen Sanierung und flankierenden Maßnahmen (Bundesförderung Serielle Sanierung) ist es, Investitionen in energetische Serielle Sanierung von Gebäuden anzureizen. Dazu zählen insbesondere die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten zur Seriellen Sanierung sowie die Etablierung neuer Sanierungsverfahren am Markt. Damit soll langfristig die Marktentwicklung der Seriellen Sanierung in Deutschland unterstützt werden und mittelbar ein Beitrag dazu geleistet werden, die Energieeffizienz und den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch von Gebäuden zu erhöhen und damit zum Klimaschutz beizutragen.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung neuartiger Verfahren und Komponenten zur Seriellen Sanierung.

Die Förderung erfolgt in folgenden drei Modulen:

Modul I: Durchführbarkeitsstudien
Modul II: Entwicklung und Erprobung serieller Sanierungskomponenten für individuelle Pilotprojekte
Modul III: Ergänzende Investitionsbeihilfen zum Aufbau von Produktionskapazitäten serieller Sanierungskomponenten

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt

In Modul I: Bis zu 150.000 Euro pro Studie.
Modul II: Je nach Vorhaben und Antragsteller bis zu 55 % der förderfähigen Kosten und höchstens 5 Mio. Euro pro Pilotprojekt.
Modul III: Die Kosten für den Aufbau von Produktionskapazitäten sind bis zu 10 Mio. pro Maßnahme mit bis zu 20 % förderfähig.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.

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