KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft
Die nachhaltige Nutzung der Ressourcen und der Ausbau der Kreislaufwirtschaft sind entscheidende Faktoren, um der zunehmenden Ressourcenknappheit und -verschmutzung zu begegnen. Mit dem Förderprogramm “KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ werden der Schutz und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen Wasser und Rohstoffe sowie der Ausbau der Kreislaufwirtschaft als globale Herausforderung mit einem eigenständigen KMU-innovativ-Technologiefeld adressiert und damit diese an Bedeutung und Aktualität gewinnenden Themen sichtbarer gemacht.
Frist zur Einreichung: 15.10.2024
Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Ziel und Zweck der Förderung
Ziel der Förderung “KMU-innovativ: Ressourcen und Kreislaufwirtschaft“ ist es, die Innovationsbasis unter den KMU für Lösungen im Bereich Ressourceneffizienz, nachhaltiges Wassermanagement und Kreislaufwirtschaft zu verbreitern. Hierzu sollen sowohl erstantragstellende Unternehmen für die Forschungsförderung gewonnen als auch bereits forschungsaktive KMU zu weiteren FuE-Aktivitäten motiviert werden. Die zu entwickelnden innovativen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen müssen einen Beitrag zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen oder zum Ausbau der Kreislaufwirtschaft leisten. Gleichzeitig sollen durch die Förderung die Voraussetzungen für erfolgreichen Transfer geschaffen werden, um Innovationen in marktfähige Produkte, Verfahren und Dienstleistungen überführen zu können.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Die FuE-Vorhaben müssen zu den Zielen der Fördermaßnahme beitragen, für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein und sich den folgenden Themenschwerpunkten zuordnen lassen:
Mit der Förderung angesprochen sind insbesondere KMU aus den Branchen Baugewerbe, Chemie- und Rohstoffindustrie, Wasserwirtschaft, Abfall- und Kreislaufwirtschaft, Textilwirtschaft, Umwelttechnik sowie Dienstleistungen.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind neben KMU auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, andere Institutionen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Es werden Einzel- oder Verbundprojekte mit einer Gesamtfördersumme von bis zu 500.000 Euro gefördert.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU kann eine differenzierte Bonusregelung zu einer höheren Förderquote von bis zu 80 % führen.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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