KlimPro-Industrie II - Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen in der Industrie (KlimPro-Industrie II) werden bevorzugt hochinnovative Themen gefördert, die zur direkten Vermeidung von treibhauswirksamen Emissionen in der Industrie beitragen. Der Sektor Industrie war im Jahr 2021 mit rund 180 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten der zweitgrößte Treibhausgasemittent in Deutschland. Er hat einen Anteil von rund 24 Prozent an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Rund ein Viertel der Industrieemissionen sind nicht auf die Nutzung von Energie, sondern direkt auf Produktionsprozesse zurückzuführen, beispielsweise bei der Eisen- und Stahlherstellung, bei der Kalk- und Zementherstellung oder auch in der Grundstoffchemie. Derzeit gibt es verschiedene technologische Möglichkeiten, um Treibhausgasemissionen in der Industrie zu vermindern. Zur direkten Vermeidung von Treibhausgasen können die relevanten Prozesse durch neue Technologien und Verfahren in der Industrie ersetzt werden. Eine weitere Reduktion von Treibhausgasen kann beispielsweise durch die Nutzung von CO2-Emissionen zur Herstellung von Produkten oder Energieträgern oder durch eine Abtrennung und langfristige Speicherung von CO2 erfolgen. Klimaschutz ist auch Treiber einer Modernisierungsstrategie für Effizienz und Innovation. Wirtschaftlicher Erfolg und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der industriellen Produktion und des verarbeitenden Gewerbes in Deutschland sollen auch unter den Bedingungen einer ambitionierten Klimaschutzpolitik erhalten werden.
Frist zur Einreichung: 31.07.2024
Quelle: Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Ziel und Zweck der Förderung
Im Unterschied zum Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ zielt die Richtlinie “KlimPro-Industrie II“ nicht auf industrielle Grundlagenforschung bis zu einem Technologiereifegrad (TRL 5), sondern schließt auch die Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen im industriellen Maßstab ein. Die Förderung soll Unternehmen der deutschen Grundstoffindustrie in ihren Bemühungen stärken, ihre Treibhausgasemissionen durch Verfahrensinnovationen deutlich zu reduzieren oder zu eliminieren. Mit der Förderung soll die Erforschung und Entwicklung neuer, treibhausgasvermeidender Technologien, Verfahren und Verfahrenskombinationen angereizt werden. Zugleich sollen die Umsetzbarkeit der Technologien für eine wirtschaftliche Nutzung und Verwertung überprüft und Technologien für industriegetriebene Anschlussprojekte und Umsetzungsmaßnahmen qualifiziert werden, um den Transfer in die industrielle Praxis zu erleichtern und zu beschleunigen.
Ein besonderer Fokus dieser Förderrichtlinie liegt auf Projekten, die einen systemischen Ansatz bei der Betrachtung der neuen Technologien und Verfahrenskombinationen im Zentrum ihrer Entwicklung haben und größere Bereiche der betroffenen Wertschöpfungsketten betrachten.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Verbundprojekte mit starker Wirtschaftsbeteiligung, idealerweise unter industrieller Federführung, die zur Erforschung und Entwicklung von Technologien und Prozessen und bevorzugt zu einer direkten Vermeidung von klimarelevanten Prozessemissionen beitragen. Für jedes Projekt sollen begleitende Lebenszyklusanalysen erfolgen, die eine Betrachtung der Treibhausgasemissionen der Prozesse sowie der damit einhergehenden Energieaufwände und Wirtschaftlichkeit erlauben.
Die folgenden Wirtschaftsbranchen sind beispielhaft zu verstehen und schließen andere nicht aus:
Forschungsprojekte, in denen Verfahren zu Nutzung von CO2-Emissionen (Carbon Capture and Utilization – CCU) und/oder zur Abtrennung und langfristige Speicherung von CO2 (Carbon Capture and Storage – CCS) angewendet werden, können nur dann gefördert werden, wenn der überwiegende Teil der Treibhausgase durch CDA-Verfahren (Carbon Direct Avoidance)vermieden wird und die CCU- bzw. CCS-Anteile lediglich eine untergeordnete Rolle spielen. Vorhaben zu reinen CCS-Verfahren sind nicht förderfähig. Vorhaben, die die Substitution fossiler durch nachwachsende Rohstoffe thematisieren, können lediglich dann gefördert werden, wenn dies eine untergeordnete Rolle in der Zielsetzung bedeutet.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe der Zuschüsse beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU können eine höhere Förderquote von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten erhalten.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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