Internationale Wasserstoffprojekte

Internationale Wasserstoffprojekte

Internationale Wasserstoffprojekte

Die zweite Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte im Rahmen der fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie erfolgt im Rahmen des Fachprogramms 7. Energieforschungsprogramm „Innovationen für die Energiewende“ und fokussiert auf die Vorbereitung und den Aufbau von verlässlichen und nachhaltigen Importstrukturen sowie begleitenden bzw. vorbereitenden wissenschaftlichen Analysen und Studien. Hierzu unterstützt sie den Aufbau von Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate in Ländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.

Frist zur Einreichung: 30.06.2027

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziel und Zweck der Förderung

Mit der Förderung soll die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des erneuerbaren Wasserstoffs und seiner Derivate sowie der Aufbau von Importrouten nach Deutschland gefördert werden. Folgende drei Förderziele sollen erreicht werden:

der zeitnahe und zielgerichtete Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovation,
die Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Technologien zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
die Vorbereitung und Umsetzung von Importrouten nach Deutschland.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben in folgenden Modulen:

Modul 1: Vorhaben zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten in industriellem Maßstab in Umsetzungsländern außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Zusätzlich können Forschungsvorhaben bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert werden, sofern sie die Investitionsmaßnahme eines Unternehmens begleiten und zu ihrer effizienteren Umsetzung beitragen, oder wenn sie die systemische Einbettung des Vorhabens in das Energiesystem des Umsetzungslandes untersuchen. Ergänzend können Durchführbarkeitsstudien von Unternehmen gefördert werden, wenn sie die mögliche Umsetzung einer Investition in eine nachhaltige Erzeugungsanlage für Wasserstoff beziehungsweise seine Derivate in einem entsprechenden Umsetzungsland untersuchen.
Modul 2: Das jeweilige Modul 1 begleitende internationale Vorhaben der Grundlagenforschung und industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen. Es werden begleitende Vorhaben entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette von Erzeugung über Speicherung und Transport einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen gefördert. Auch der Aufbau von relevanten Forschungsinfrastrukturen ist förderfähig. Auch die Entwicklung von Betreibermodellen mit Bezug zu einem Vorhaben des Moduls 1 wird gefördert.
Die Vorhaben sollen insoweit eine klare Praxisrelevanz aufweisen, als dass die generierten Erkenntnisse einen Beitrag zum internationalen Markthochlauf von Wasserstoff leisten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe der Förderung als Zuschuss ist abhängig vom Vorhaben und der Unternehmensgröße.
Vorhaben zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, von Derivaten, die als erneuerbare gasförmige oder flüssige Kraft- oder Brennstoffe eingestuft werden können, und bei Vorhaben zu gewidmeter Infrastruktur zum Transport und Speicherung können die Investitionskosten bis zu einer Höhe von 30 Mio. Euro pro Unternehmen und Investitionsvorhaben gefördert werden, wobei die maximale Beihilfeintensität 45 % der beihilfefähigen Kosten beträgt.
Durchführbarkeitsstudien können mit bis zu 60 % der beihilfefähigen Kosten gefördert werden.
Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) kann die Beihilfeintensität jeweils um bis zu 20 % erhöht werden.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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