Innovative Klimaschutzprojekte
Förderbereich: Energie und Umwelt

Ziel des Förderaufrufes für innovative Klimaschutzprojekte ist es,
Einer bundesweiten Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze kommt dabei in beiden Modulen eine hohe Bedeutung zu.
Frist zur Einreichung: 31.03.2021
Quelle: Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
Ziel und Zweck der Förderung
Die geförderten Projekte leisten durch ihre Umsetzungsorientierung sowie die von ihnen ausgehenden direkten bzw. angestoßenen Treibhausgasminderungen einen Beitrag zur schrittweisen Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung. Darüber hinaus regen sie zur Nachahmung und Umsetzung weiterer Klimaschutzaktivitäten an.
Mit den geförderten Projekten werden über die Wirkdauer der Maßnahmen direkte bzw. angestoßene Minderungen in Höhe von mindestens 1.000.000 Tonnen CO2-Äquivalent (brutto) angestrebt.
Die Auswahl zur Förderung erfolgt für beide Module in einem wettbewerblichen Verfahren.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden innovative Klimaschutzprojekte in den Bereichen Kommunen, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung, die in den vielfältigen klimarelevanten Handlungsfeldern substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten und eine bundesweite Sichtbarkeit aufweisen. Die Förderung erfolgt in zwei Modulen:
Für eine Förderung im Rahmen des Moduls 2 ist eine vorherige Förderung im Rahmen des Moduls 1 keine Voraussetzung.
Nicht gefördert werden investive Vorhaben sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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