FRL - Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Förderrichtlinie Bodenstrom)

Während der Standzeiten von Luftfahrzeugen an Flughäfen wird der Bordstrom noch überwiegend durch Hilfsturbinen am Flugzeug selbst oder durch mobile, mit Dieselaggregaten betriebene Bodenstromanlagen zur Verfügung gestellt. Insbesondere die dabei entstehenden Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen wirken sich negativ auf die Umwelt und das Klima aus. Durch den Einsatz alternativer Technologien können der Strombedarf während der Standzeit am Flughafen gedeckt, Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen vermieden und die Lärmbelastung gleichzeitig minimiert werden.
Frist zur Einreichung: 02.05.2025
Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Ziel und Zweck der Förderung
Die Richtlinie schafft Anreize für die schnelle Transformation des Systems der Bodenstromversorgung an Flughäfen. Ziel ist es, eine klima- und umweltfreundliche Bodenstromversorgung der Luftfahrzeuge am Flughafen durch die Nutzung alternativer Technologien sicherzustellen. Gegenüber Diesel Ground Power Units (GPUs) ermöglichen die nach dieser Richtlinie zu fördernden alternativen Bodenstrom-Technologien eine deutliche Verbesserung des Umweltschutzes. Durch die Demonstration dieser umweltfreundlichen Technologien an deutschen Flughäfen wird zudem im Sinne der sektoralen Wirtschaftsförderung ein initialer Markt aktiviert. Ferner soll mit Hilfe der Förderung schon jetzt eine Komplementarität zu den Vorgaben von Artikel 12 Absatz 2 AFIR erreicht werden, wonach spätestens ab 1. Januar 2030 der gelieferte Bodenstrom aus dem Stromnetz kommen oder vor Ort aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden muss. Durch die Förderung der vorzeitigen Umsetzung werden frühzeitig Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen eingespart. Im Rahmen der Förderung wird über den Zeitraum der Zweckbindungsfrist eine Reduktion der CO2-äquivalenten Treibhausgasemissionen um rund 400.000 t im Vergleich zum Referenzszenario angestrebt. Zudem soll die technologische Weiterentwicklung für eine klima- und umweltfreundliche Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen weiter vorangetrieben werden.
Die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Zulieferindustrie in Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung ist besonders erwünscht.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Mit dem aktuellen Förderaufruf werden die Investitionskosten für Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen gefördert:
Die beantragten Anlagen müssen als Ersatz bestehender, mit fossilen Brennstoffen betriebener Anlagen, beschafft werden. Verfügt der Antragstellende nicht über eigene konventionelle GPUs, so ist dieser verpflichtet, die ohne die Beschaffung der klimafreundlichen Anlagen, für die Bereitstellung von Bodenstrom, emittierten Schadstoffemissionen schlüssig darzulegen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 15 Mio. Euro pro Vorhaben. Die Förderquote beträgt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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