Dekarbonisierung in der Industrie

Dekarbonisierung in der Industrie

Förderbereich: > Energie und Umwelt

Dekarbonisierung in der Industrie

Mit dem Förderprogramm “Dekarbonisierung in der Industrie“ werden industrielle Projekte gefördert, die prozessbedingte Treibhausgasemissionen, welche nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind, weitgehend und dauerhaft reduzieren.

Frist zur Einreichung: 30.06.2024

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

Ziel und Zweck der Förderung

Die Förderung von Projekten der energieintensiven Industrien hat zum Ziel, prozessbedingte Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Damit soll ein Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität, verbunden mit einer klaren Perspektive zum vollständigen Ersatz fossiler Energieträger bzw. Rohstoffe geleistet werden. Die Projekte mit hohem Innovations- und Demonstrationscharakter sollen modellhaft auf andere Unternehmen übertragbar sein.

Die jährlichen Treibhausgasemissionen der energieintensiven Industrien sollen durch das Förderprogramm “Dekarbonisierung in der Industrie“ um 2,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2030 reduziert werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Projekte in energieintensiven Industrien mit prozessbedingten Emissionen, die geeignet sind, die Treibhausgasemissionen möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren. Hierzu zählen Maßnahmen mit folgendem Fokus:

Treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren
Innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung auf strombasierte Verfahren
Integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen
Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Alternativen zu Produkten, die in ihrer Herstellung prozessbedingte Emissionen verursachen
Treibhausgasarme oder -neutrale Herstellungsverfahren für diese alternativen Produkte und Investitionen in Anlagen
Brückentechnologien für substanzielle Schritte hin zur Treibhausgasneutralität
Monitoring und Evaluierung zur Erfolgskontrolle

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal für

industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien:

70 % für kleine Unternehmen
60 % für mittlere Unternehmen
50 % für große Unternehmen

experimentelle Entwicklung:

45 % für kleine Unternehmen
35 % für mittlere Unternehmen
25 % für große Unternehmen

Investitionsvorhaben:

65 % für kleine Unternehmen
55 % für mittlere Unternehmen
45 % für große Unternehmen

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt

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