Bodenstrom und PCA an Flughäfen

Die Richtlinie “Klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom und PCA an Flughäfen“ schafft Anreize für die schnelle Transformation der Systeme der Bodenstromversorgung und der klimatisierten Luftzufuhr an Flughäfen. Gegenüber Diesel Ground Power Units (GPUs) ermöglichen die nach dieser Richtlinie zu fördernden alternativen Bodenstrom-Technologien eine deutliche Verbesserung des Umweltschutzes. Durch die Demonstration dieser umweltfreundlichen Technologien an deutschen Flughäfen wird zudem im Sinne der sektoralen Wirtschaftsförderung ein initialer Markt aktiviert. Ferner soll mit Hilfe der Förderung schon jetzt eine Komplementarität zu den Vorgaben von Artikel 12 Absatz 4 AFIR erreicht werden, wonach spätestens ab 1. Januar 2030 der gelieferte Bodenstrom aus dem Stromnetz kommen oder vor Ort ohne Nutzung fossiler Brennstoffe erzeugt werden muss.
Frist zur Einreichung: 27.04.2026
Quelle: Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ziel und Zweck der Förderung
Ziel der Förderung “Klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom und PCA an Flughäfen“ ist es, eine klima- und umweltfreundliche Bodenstromversorgung und Klimatisierung der Kabinenluft der Luftfahrzeuge am Flughafen durch die Nutzung alternativer Technologien sicherzustellen. Im Vergleich zu dieselbetriebenen Klimatisierungssystemen ermöglichen die nach dieser Richtlinie zu fördernden alternativen Klimatisierungstechnologien eine deutliche Verbesserung des Umweltschutzes. Ferner soll durch die Förderung vorzeitig eine Umsetzung der Vorgaben des Artikels 34 Buchstabe g TEN-V-Verordnung erreicht werden, deren Erfüllung erst ab dem 31. Dezember 2030 an den betroffenen Flughäfen des Kernnetzes bzw. ab dem 31. Dezember 2040 im Gesamtnetz vorgesehen ist.
In Erweiterung der europäischen Vorgaben wird im Rahmen dieser Richtlinie nicht nur die Bereitstellung von PCA Systemen an Luftfahrzeugflugsteigpositionen, sondern auch die Ausstattung von Vorfeldpositionen ohne Flugsteig und eine Ausdehnung auf einen erweiterten Kreis von Akteuren unter Einbeziehung weiterer Standorte ermöglicht. Darüber hinaus wird mit der Förderung der Ausstattung der Positionen mit PCA Systemen deren Nutzung forciert, wodurch eine Reduzierung des Betriebes der APU auf ein Minimum erzielt wird.
Zudem soll die technologische Weiterentwicklung für eine klima- und umweltfreundliche Bodenstromversorgung und Versorgung mit klimatisierter Luft von Luftfahrzeugen weiter vorangetrieben werden. Daher sind neben Investitionen in die Bodenstromversorgung sowie Bereitstellung von klimatisierter Luft auch Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Rahmen dieser Richtlinie förderfähig, beispielsweise für die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie, für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik und Kombinationen mit Wärmepumpentechnologie. Industriepolitisches Ziel der Bundesregierung ist es, die Wertschöpfung im Bereich alternativer Technologien für die Luftfahrt und luftfahrtnahe Anwendungen in Deutschland und Europa weiter aufzubauen bzw. zu stärken – dies erfordert insbesondere eine international wettbewerbsfähige Zulieferindustrie. Vor diesem Hintergrund ist die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der Zulieferindustrie in Verbundvorhaben der Forschung und Entwicklung besonders erwünscht.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben der Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Vorhaben) sowie Vorhaben zur Investition in die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen (GPUs) und Systemen zur Bereitstellung klimatisierter Luftzufuhr (PCA) zur Versorgung von stationären Luftfahrzeugen an Flughäfen (Investitionsvorhaben), für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Abgegrenzte Gesamtvorhaben können mit einem Investitionszuschuss von maximal 15 Mio. Euro je Vorhaben und einer Förderhöchstquote von 70 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Als technologisch abgrenzbares Gesamtvorhaben gilt beispielsweise der Ausbau von stationären Bodenstromanlagen einschließlich PCA an demselben Flughafen oder die Beschaffung von e-GPUs mit oder ohne den Aufbau zugehöriger Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur.
Die Förderung von baulichen Investitionsmaßnahmen, insbesondere in netzseitige Anschlussarbeiten für stationäre Bodenstromanlagen, stationäre PCA Systeme und die Ladeinfrastruktur für e-GPUs, ist auf maximal 6 Mio. Euro je Ausrüstungsvorhaben an demselben Flughafen begrenzt. Diese Gesamtsumme gilt ebenfalls, wenn bauliche Investitionsmaßnahmen von verschiedenen Antragstellern gemeinsam oder getrennt voneinander, jedoch in solchen voneinander abhängigen oder aufeinander aufbauenden Teilmaßnahmen durchgeführt werden sollen, dass diese als Gesamtmaßnahme zu bewerten sind.
FuEuI-Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können je nach Vorhaben und Antragsteller mit Zuschüssen von höchstens 5 Mio. € pro Vorhaben und bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert werden.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen: Kontakt
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