BEG - Bundesförderung für energieeffiziente Nichtwohngebäude
Förderbereich: > Energie und Umwelt

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden im Rahmen des KfW-Programms “Nichtwohngegäude – Kredit” Sanierung, Neubau oder Kauf eines neuen bzw. frisch sanierten Effizienzgebäudes durch KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen gefördert.
Frist zur Einreichung: 31.12.2030
Quelle:KfW
Ziel und Zweck der Förderung
Mit der BEG-Förderung werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und Reduzierung der Kohlenstoffdioxid (CO2)-Emissionen in Deutschland unterstützt. Die KfW übernimmt die Finanzierung und Förderung von effizienten Nichtwohngebäuden inklusive einer energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Zuschüsse für Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
Für die Antragstellung muss ein Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes der Kategorie Nichtwohngebäude eingebunden werden.
Für Betroffene des Hochwassers 2021 gelten Ausnahmeregelungen.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden investive Maßnahmen an Nichtwohngebäuden, die nach Fertigstellung bzw. Umsetzung aller Maßnahmen unter das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fallen:
Die Förderung erfolgt als Zuschuss
Die Förderung durch Tilgungszuschuss für ein KfW-Förderdarlehen orientiert sich an der Maßnahme sowie der erreichten Effizienzgebäude-Stufe und beträgt zwischen 5 % und 50 % als Tilgungszuschuss.
Wichtige Förder-Tipps
Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.
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