Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs

Förderbereich: > Arbeit und Ausbildung

Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Mit dem Förderprogramm “Förderung der Weiterbildung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen“ soll die betriebliche Einsatzfähigkeit der Beschäftigten verbessert werden, um ihnen damit größere Chancen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt zu sichern.

Frist zur Einreichung: 31.10.2023

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Ziel und Zweck der Förderung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen (Gesamtgewicht mind. 7,5 t) sind.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen in folgenden Bereichen:

Vorbereitungslehrgänge
Fahrsicherheit und -ökonomie
Allgemeine Kenntnisse im Güterkraftverkehr
Weiterbildungen für bestimmte Transportarten
Weiterführende berufliche Qualifikationen im Güterkraftverkehr
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Im Rahmen der Maßnahme müssen Qualifikationen vermittelt werden, die in hohem Maß auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder übertragbar sind. Die Maßnahme muss eine Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden mit jeweils mindestens 45 Minuten umfassen. Es besteht Präsenzpflicht. Die Maßnahme muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 1.500 € pro schwerem Nutzfahrzeug und höchstens 2 Mio. EUR pro Maßnahme in einem Unternehmen.

Wichtige Förder-Tipps

Lassen Sie sich rechtzeitig über die Fördermittel und Zuschüsse für Ihr Vorhaben beraten. Sprechen Sie immer vor Projektbeginn mit einem unserer Förderexperten, damit Ihnen keine Förderchancen entgehen. Wir bieten Ihnen ein erstes kostenfreies Beratungsgespräch an.

Sie möchten auf den Laufenden bleiben und über aktuelle Änderungen von wichtigen Fördermitteln und Zuschüssen informiert werden? Dann melden Sie sich zu unseren Förder-News an. Fordern Sie hier unsere Förder-News an: Kontakt

Nach Oben